Einzelmessungen
Formaldehyd-Messungen am Biogas-BHKW
Anlagenbetreiber, auch Betreiber von Biogas-BHKW, müssen alle drei Jahre die Konzentration einzelner Stoffe oder Stoffgruppen im Abgas ihrer Anlage bestimmen lassen. Das ist durch Auflagen im Genehmigungsbescheid angeordnet Gesetzliche Grundlagen dafür sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine Durchführungsverordnung, die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft).
Untersucht werden Luftschadstoffe wie Gesamtstaub, Kohlenmonoxid, Stickstoffoxide, Schwefeloxide und Kohlenwasserstoffe wie Formaldehyd. Der Gesetzgeber limitiert den Ausstoß von Kohlenwasserstoffen, da sie zum Treibhauseffekt beitragen und umweltgefährdend sind. Formaldehyd ist darüber hinaus verdächtigt, Krebs zu erregen und ist somit als gesundheitsschädigend eingestuft.
Für Formaldehyd gelten entsprechend dem Emissionsminderungsgebot der TA Luft strenge Grenzwerte. Für alle Biogasanlagen ist die Einhaltung eines Emissionswerts von derzeit 40 mg/m³ im Normzustand. gefordert (Beschluss der Bund/Länderarbeitsgruppe Immissionsschutz (LAI) am 17./18. September 2008). Motoren von Biogasanlagen können diesen Wert ohne Katalysator oder Abgasbehandlung nicht einhalten, und es kommt zu Überschreitungen des Emissionswertes.
Um Anlagenbetreibern einen Anreiz zur Umrüstung bestehender Anlagen zu schaffen und für Neuanlagen sofort Minderungen einzuplanen, ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der Formaldehydbonus oder Emissionsminderungsbonus eingeführt worden. In der neuesten Fassung ist festgeschrieben, dass bei einer nachgewiesenen Minimierung der Formaldehydbelastung eine Vergütung von 1 Cent je Kilowattstunde gezahlt wird.
Als Nachweis sind jährlich wiederkehrend Emissionsmessungen auf Formaldehyd von einer bekanntgegebene Messstelle nach §§ 26, 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) durchzuführen. Dabei müssen die angeordneten Emissionsbegrenzungen für Kohlenmonoxid und Stickstoffoxide ebenfalls eingehalten werden.
Welche Leistungen bieten wir an?
- Formaldehyd-Messung als Nachweis der Grenzwerteinhaltung zur Gewährung des Emissionsminderungsbonus gegenüber der zuständigen Behörde
- Beratung zur Emissionsminderung
- Optimierung Ihrer Motoren
Was zeichnet uns aus?
- Wir sind bekanntgegebene Messstelle nach §§ 26, 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Messung eines breiten Spektrums von Stoffgruppen.
- Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und messtechnischen Ausstattung können wir Ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und der Umsetzung Ihrer speziellen Wünsche behilflich sein.
- Unsere Umweltgutachter testieren Ihnen gerne die Voraussetzungen zur Gewährung der Boni entsprechend EEG: Technologiebonus, KWK-Bonus, Güllebonus, Landschaftspflegebonus und Nawaro-Bonus.
Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?
- BImschG
- diverse BImSchV
Ansprechpartner:
Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.
Unser Gesamtangebot rund um Biogasanlagen finden Sie hier.
