Gebäude

ANLAGEN NACH BAURECHT

Menschen vor Ort: Sonderregeln für Sonderbauten

Ob Sicherheitsbeleuchtung oder Notstromversorgung, Rauchabzugs- oder Alarmanlage, – Stadien, Bahnhöfe wie auch Parkhäuser müssen besonders geschützt sein. Wir helfen, die behördlichen Anforderungen zu erfüllen.


Sei es die Waldbühne in Berlin, ein Fußballstadion in Cottbus oder die Kantine eines Großunternehmens in Hamburg, drinnen oder draußen – bei vielen Großprojekten und „Sonderbauten“ reicht die Baurechtsordnung nicht aus. Industriebauten, Hochhäuser, Einkaufszentren, Stadien und Krankenhäuser unterliegen anderen Regelungen. Dies betrifft auch Hotels und Parkhäuer. Wir unterstützen Bauherren und Betreiber in der Optimierung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der technischen Anlagen.

TÜV NORD im Stadion: Sicherheit im Scheinwerferlicht

Unsere baurechtlich und staatlich anerkannten Sachverständigen begutachten die Errichtung sowie Nachrüstung von elektrischen Anlagen und Einrichtungen im In- und Ausland. So prüfen wir zum Beispiel die Sicherheitstromversorgung und –beleuchtung in Fußballstadien und überwachen Flutlicht-, Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen. Jeweils nach Baurecht und gemäß den jeweiligen Sonderbau- und Prüfverordnungen - und unter Berücksichtigung der „UEFA“-Anforderungen. Unsere weiteren Tätigkeitsfelder:

  • Überprüfung von Leistungsverzeichnissen / Ausschreibungsunterlagen;
  • Überprüfung von Entwurfs- und Ausführungsplanung;
  • Baubegleitende Betreuung mit Begehungsterminen, Beratungsnotizen, Stellungnahmen;
  • Sonderlösungen (z.B. Leitungsverlegung, brandschutztechnische Trennung);
  • Überprüfung der entsprechenden Umsetzung des Brandschutzkonzeptes;
  • Unterstützung bei der Erstellung von Selektivitätskonzepten;
  • Sicherheitstechnische Überwachung von technischen „Provisorien" in der Bauzeit.


TÜV NORD im Einsatz: Wir öffnen Rettungswegen Tür und Tor

Brand- und Sicherheitskonzepte erstellen wir für lüftungstechnische und elektrische Anlagen, spezialisiert sind wir dabei auf:

  • Brandmeldeanlagen (z.B. Brandfallsteuerung von Aufzügen, Lüftungsabschaltungen);
  • Entrauchungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feuerschutzabschlüsse;
  • Rauchabzugseinrichtungen, Überdruckbelüftungsanlagen
  • Ortsfeste, selbsttätige Feuerlöschanlagen und tragbare Feuerlöscher;
  • Automatische Schiebetüren in Rettungswegen
  • Türen, Tore zum selbsttätigen Schließen von Rauch- und Feuerschutzabschlüssen;
  • Kraftbetätigte Türen und elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen;
  • Blitzschutzanlagen und Überspannungsschutz.


Weitere Grundlagen unserer Tätigkeit sind z.B. die Muster-Prüfverordnung, Richtlinien für Leitungsanlagen und VDE-Bestimmungen (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.). Insbesondere die Reihe DIN VDE 0108, DIN VDE 0100 Teil 710 (DIN VDE 0107), DIN VDE 0100 Teil 551, DIN VDE 0510 unter Berücksichtigung von Bauschein und -genehmigung sowie Brandschutzgutachten und -konzept.

Downloads

Klima- und Lüftungsanlagen nach Baurecht


http://www.tuev-nord.de/de/LEISTUNGEN_A-Z_5212_Menschen_vor_Ort_Sonderregeln_fuer_Sonderbauten_7933_DEU_PRODUCTIVE.htm
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