Fachtagung
Arbeitnehmerdatenschutz 2012
29. August 2012 - 30. August 2012
HamburgDer Beschäftigtendatenschutz steht im Spannungsfeld zwischen voraussichtlichen gesetzlichen Änderungen einerseits und neuen Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre auf der Basis der geltenden Gesetzeslage andererseits. Die diesjährige Fachtagung zum Beschäftigtendatenschutz greift daher Themen auf, die auch ungeachtet gesetzlicher Neuregelungen von hoher praktischer Relevanz sind, zu denen aber auch markante Änderungen im Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz zu erwarten sind.
Nach einer generellen Bestandsaufnahme aus Sicht der Aufsichtsbehörden zum Beschäftigtendatenschutz, widmet sich die Tagung dem Beschäftigtendatenschutz im Konzern, der Einwilligung von Mitarbeitern, Umgang mit Bewerberdaten und Compliance im Beschäftigungsverhältnis; alles Bereiche, in denen voraussichtlich Nachbesserungen im Gesetzentwurf erfolgen werden.
Das Thema Fernmeldegeheimnis im Arbeitsverhältnis greift neben neuen Regelungen im Gesetzentwurf den aktuellen Stand nach der Rechtsprechung auf und soll Lösungen im Umgang mit dieser Thematik im Unternehmen aufzeigen.
Noch wenig beleuchtet wurde bislang die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Umsetzung der allgemeinen Datenschutzrichtlinie durch die Mitgliedsstaaten; ein Abweichen im nationalen Recht ist demnach nicht möglich. Was sind die Konsequenzen für bestehende Regelungen im BDSG und ggf. kommende Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz? Der Entwurf einer EU-Verordnung zum Datenschutz soll die allgemeine Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ablösen. Welche Relevanz hätte dies für den Beschäftigtendatenschutz?
Praktisch bedeutsam ist die Frage, welche Rechte und Pflichten eigentlich für den Betriebsrat bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten bestehen. Diesbezüglich ragt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor, die näher vorgestellt werden soll.
Vermeintlich arbeitnehmerfreundliche neue Rechtsprechung zum Kündigungsschutz bei Diebstahl oder Unterschlagung geringwertiger Sachen im Rahmen langjähriger Arbeitsverhältnisse hat Diskussionen aufkommen lassen, welche datenschutzrechtlichen Folgewirkungen diese Entscheidungen entfalten. Muss sich der Arbeitgeber von Leistungs- und Verhaltensdaten überhaupt noch trennen?
Technische Neuentwicklungen stehen im Vordergrund bei Vorträgen zum Cloud Computing und Social Media im Arbeitsverhältnis.
Freuen Sie sich auch in diesem Jahr auf spannende Vorträge und kompetente Vortragende, die Ihnen Rede und Antwort stehen. Nutzen Sie die Chance, Ihre Fragen zu stellen.
Im Rahmen des gemeinsamen Abendessens am 1. Veranstaltungstag haben Sie zusätzlich ausreichend Raum für den Fachaustausch unter Experten.
Die Fachtagung ist unverzichtbar für Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Behördliche Datenschutzbeauftragte, Leiter und leitende Mitarbeiter der Bereiche IT-Sicherheit, Revision, Recht, Personal sowie für Geschäftsführer, bei denen Datenschutz ein Chefthema ist sowie Betriebsräte und Rechtsanwälte.
Veranstaltungstermin/-ort
29. bis 30. August 2012
Lindner Park-Hotel Hagenbeck
Hagenbeckstraße 150
22527 Hamburg
Tel.: 040 800808-100
Fax: 040 800808-188
Website
Preis
Der Preis für die Teilnahme beträgt 1.118,60 € (inkl. USt) pro Person
und beinhaltet die Teilnehmerunterlagen, die Verpflegung und das Abendessen am 1. Veranstaltungstag.
Behördenvertreter zahlen 50% der Teilnahmegebühr (begrenztes Kontingent).
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt - sichern Sie sich online Ihren Platz, oder nehmen Sie persönlichen Kontakt zu uns auf:
Ihre Ansprechpartnerin
Meike Langmann
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Tagungen und Kongresse
Große Bahnstr. 31
22525 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 8557-2046
Fax: +49 (0)40 8557-2958
Die Themen im Überblick
- Bestandsaufnahme zum Beschäftigtendatenschutz aus Sicht der Aufsichtsbehörden
- Neue Regelungen zum Konzernprivileg
- Aktuelle Entwicklungen zu den Anforderungen an Einwilligungen der Beschäftigten
- Fernmeldegeheimnisses im Beschäftigungsverhältnis:
Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung
- Mitarbeiterdaten in der Cloud
- Umgang mit Bewerberdaten:
Was ändert sich?
- Europäische Vorgaben zum Beschäftigtendatenschutz nach EG-Datenschutzrichtlinie und Ausblick auf EU-Verordnung:
Vereinbarkeit aktueller Regelungen
- Betriebsverfassung und Datenschutz:
Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Umgang mit Beschäftigtendaten
- Social Media im Arbeitsverhältnis
- Der Fall Emmely als Lizenz zur zeitlich unbegrenzten Speicherung von Beschäftigtendaten?
- Compliance und Beschäftigtendatenschutz
Am Abend des 1. Veranstaltungstages findet ein "get together" im Veranstaltungshotel statt.
Die ausführliche Programmbeschreibung finden Sie in unserem Buchungssystem oder in dem Folder, den wir Ihnen unten auf dieser Seite zum Download bereit stellen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt - sichern Sie sich online Ihren Platz:
Vorträge und Fotos zur Datenschutz Fachtagung im März 2013
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