Gefahrgutbeauftragter

Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Schulung zum Gefahrgutbeauftragten

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und Ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss er mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen.

 

Die Unternehmen unterliegen (bis auf wenige Ausnahmen) der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten  in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV) und müssen die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Wir bieten Ihnen die erforderlichen Grundlehrgänge an (Der Gefahrgutbeauftragte/Modul Straßenverkehr). Es besteht die Möglichkeit, Zusatzkurse für die weiteren Verkehrsträger anzuschließen.

Unsere Schulung von beauftragten und verantwortlichen Personen gem. Kapitel 1.3 ADR richtet sich an Personen in Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, sie beschreibt Anforderungen und Aufgaben. Jede Person muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Funktion eine Unterweisung nach Kapitel 1.3. ADR über die Bestimmungen erhalten haben, die für die Beförderung dieser Güter gelten. Auch die Forderung nach regelmäßiger Aktualisierung des Wissens durch Wiederholungsseminare ist dort verankert.

 

Gefahrgutbeauftragten-Schulung

Die Sachkunde für diese Tätigkeit erhält man durch die Teilnahme an einem Grundlehrgang (Der Gefahrgutbeauftragte/ Modul Straßenverkehr) für die zur Beförderung des Gefahrgutes eingesetzten Verkehrsträger und durch die erfolgreiche schriftliche Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer. Die Gültigkeit des EG-Schulungsnachweises ist zeitlich begrenzt und muss vor Ablauf verlängert werden.

 

Intensive Prüfungsvorbereitung für Gefahrgutbeauftragte

§ 4 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung beinhaltet, dass der EG-Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter eine Geltungsdauer von 5 Jahren hat. Der EG-Schulungsnachweis gilt 5 Jahre, beginnend mit dem Tag der bestandenen Prüfung.

Die Geltungsdauer wird um weitere 5 Jahre verlängert, wenn der Inhaber in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Geltungsdauer an einer Prüfung der zuständigen Industrie- und Handelskammer erfolgreich teilgenommen hat.

 

Externe Gefahrgutbeauftragte

Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung kann auch eine nicht zum Unternehmen oder Betrieb gehörige Person zum Gefahrgutbeauftragten bestellt werden. Diese Dienstleistung wird durch unsere Sachverständigen bei vielen Firmen ausgeübt und kann in Anspruch genommen werden.

 

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Übersicht über mögliche Zusatzlehrgänge Übersicht über mögliche Zusatzlehrgänge

Übersicht über mögliche Zusatzlehrgänge

Die TÜV NORD Akademie besitzt seit Jahren die Anerkennung für Zusatzlehrgänge im Gefahrgutbereich. Unsere Referenten und Kurse werden gerne auch für die Umsetzung individueller Lösungen vor Ort genutzt. Sollten Sie den für Ihre Belange notwendigen Verkehrsträger nicht in unserem Programm finden, unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an.


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