100 km/h-Zulassung für Kfz-Anhänger

100 km/h-Zulassung für Kfz-Anhänger

Wer mit einem Wohnwagen oder Anhänger flott in den Urlaub starten möchte, sollte sich für seine Fahrzeugkombination eine Tempo-100-Genehmigung zulegen. Damit dürfen Sie - statt mit den üblichen 80 km/h - mit einer Geschwindigkeit bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen in Deutschland fahren.

Für welche Fahrzeugkombination man eine 100 km/h Zulassung bekommt,

welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen,

was für eine 100er Zulassung bei Wohnwagen und Anhänger wichtig ist und

was Sie trotz der Plakette noch beachten sollten,

erfahren Sie hier.

Was ist eine 100 km/h Zulassung?

  • Unter normalen Umständen dürfen Fahrzeugkombinationen (also Auto plus Wohnwagen bzw. Anhänger) nach § 3 der StVO auf den Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur 80 km/h fahren.
  • Gemäß 9. Ausnahmeverordnung zur StVO besteht die Möglichkeit, für Pkw mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t mit Anhängern die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen.
  • Ein Wohnwagen oder Auto-Anhänger, der eine Tempo-100-Zulassung hat, kann somit mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo 100 fahren.
Was ist die 100 km/h Zulassung? Was ist die 100 km/h Zulassung? Was ist die 100 km/h Zulassung? Was ist die 100 km/h Zulassung?

Welche technischen Voraussetzungen müssen für die 100 km/h Zulassung erfüllt sein?

Technische Voraussetzungen für Anhänger 100 km/h Technische Voraussetzungen für Anhänger 100 km/h Technische Voraussetzungen für Anhänger 100 km/h Technische Voraussetzungen für Anhänger 100 km/h

Die technischen Voraussetzungen sind:

  • Ihr Auto ist mit ABV (= Automatischer Blockier-Verhinderer) ausgestattet
  • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
  • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
  • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre

Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist ein wenig kompliziert:

 

 

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle:

 

Technische Ausrüstung des Anhängers

ohne hydraulische Stoßdämpfer mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
  Wohnwagen andere Anhänger
0,3 0,8 bzw. 1,0* 1,1 bzw. 1,2*

Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:

  • der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder
  • der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
  • das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)

ausgerüstet ist.

 

Sprechen Sie uns einfach an Ihrer nächsten TÜV NORD Station darauf an. Wir beraten Sie gerne.

Wie bekomme ich die 100er Zulassung-Anhänger?

  • Um die 100 km/h-Zulassung für Anhänger und Wohnwagen zu erhalten, lassen Sie die technischen Voraussetzungen von einem bzw. einer amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. Prüfer oder Prüferin, oder einer technischen Prüforganisation prüfen und bestätigen.
  • Anschließend beantragen Sie die erforderliche Tempo-100-Plakette bei Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde.
  • Sofern alle Kriterien erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie dort den Aufkleber für die Tempo-100-Erlaubnis und die Fahrzeugpapiere werden entsprechend geändert.
  • Neue Wohnwagen haben die 100er-Zulassung bereits ab Werk und müssen nicht geprüft werden.
  • Sie müssen lediglich bei der Anmeldung bei der Zulassungsstelle die 100er-Plakette abholen und sich darum kümmern, dass auch das Zugfahrzeug die Bedingungen für die 100er-Zulassung erfüllt.
Wie bekommt man die 100 km/h Zulassung für den Anhänger? Wie bekommt man die 100 km/h Zulassung für den Anhänger? Wie bekommt man die 100 km/h Zulassung für den Anhänger? Wie bekommt man die 100 km/h Zulassung für den Anhänger?

TÜV NORD Tipp:

Reservieren einen Termin an Ihrer TÜV NORD Station für die 100 km/h-Zulassung.

Wo der 100 km/h Aufkleber angebracht werden muss Wo der 100 km/h Aufkleber angebracht werden muss Wo der 100 km/h Aufkleber angebracht werden muss Wo der 100 km/h Aufkleber angebracht werden muss

Wo muss die 100 km/h Plakette angebracht werden?

  • Die Plakette mit dem 100er-Zeichen muss auf der Rückseite des Anhängers bzw. Wohnwagens angebracht werden
  • Am Zugfahrzeug muss keine Plakette angebracht sein

 

Ist die 100 km/h-Zulassung auch im Ausland gültig?

  • Die 100er Zulassung-Anhänger ist grundsätzlich nur in Deutschland gültig.
  • Fahren Sie mit dem Anhänger ins Ausland, gelten die nationalen Verkehrsvorschriften.
  • Informieren Sie sich vor der Reise über die geltenden Vorschriften.

Wie schnell darf man mit Anhänger fahren?

Grundsätzlich dürfen Sie mit einem Anhänger innerorts höchstens 50 km/h und außerorts maximal 80 km/h fahren. Hat der Anhänger eine 100er Zulassung, dürfen Sie auf der Autobahn und auf Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren.

Eine 100 km/h Plakette am Wohnwagen bzw. am Anhänger bedeutet nicht automatisch, dass Sie mit Ihrer Fahrzeugkombination auch tatsächlich diese Geschwindigkeit fahren dürfen. Als fahrzeugführende Person sind Sie dafür verantwortlich, dass neben den technischen Voraussetzungen des Wohnwagens bzw. Pkw-Anhängers auch die nachfolgenden, technischen Anforderungen des Zugfahrzeugs erfüllt sind:

  • Das Zugfahrzeug muss mehrspurig sein
  • Es muss über ein Antiblockiersystem (ABV) verfügen
  • Es darf nicht mehr als 3,5 Tonnen maximal zulässige Gesamtmasse besitzen
  • Die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens/Anhängers darf inklusive der Korrekturfaktoren die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten
  • Bei nicht Wohnwagen-Anhängern müssen diese zwei weiteren Bedingungen eingehalten werden
    • zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
    • zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs
  • Die Stützlast des Zugfahrzeugs muss annähernd erreicht werden, darf aber nicht überschritten sein

 

Wie schnell darf man mit Anhänger fahren Wie schnell darf man mit Anhänger fahren Wie schnell darf man mit Anhänger fahren Wie schnell darf man mit Anhänger fahren

Muss man die 100 km/h-Prüfung regelmäßig erneuern?

erneut überprüfen die 100 km/h Zulassung für Anhänger erneut überprüfen die 100 km/h Zulassung für Anhänger erneut überprüfen die 100 km/h Zulassung für Anhänger erneut überprüfen die 100 km/h Zulassung für Anhänger
  • Sofern die technischen Anforderungen nicht (mehr) erfüllt sind, dürfen Sie mit Ihrem Wohnwagen oder Anhänger nicht mehr 100 km/h fahren
  • Als fahrzeugführende Person sind Sie selbst dafür verantwortlich, die Vorschriften einzuhalten
  • Die 100er-Zulassung wird allerdings nicht offiziell „entzogen“
  • Bei einer Umrüstung des Wohnwagens ist eine erneute Prüfung durch einen Sachverständigen erforderlich

Checken Sie regelmäßig vor jeder Fahrt das Reifenalter des Anhängers und dass die technischen Voraussetzungen des Zugfahrzeugs erfüllt sind (ABV, Stützlast, Gesamtgewicht etc.).

TÜV NORD-Tipp

Wie wird die 100 km/h Prüfung dokumentiert?

  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung in Form eines Prüfberichtes
  • Zusammen mit den Fahrzeugpapieren des Anhängers bzw. Wohnwagens erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsstelle die Tempo-100-Plakette

 

Wie kann ich mich auf die 100 km/h Prüfung vorbereiten?

Achten Sie vor der Prüfung darauf, dass alle Bedingungen für die 100er-Regelung erfüllt sind.

Dokument 100 km/h Zulassung Dokument 100 km/h Zulassung Dokument 100 km/h Zulassung Dokument 100 km/h Zulassung

Was kostet die 100 km/ Zulassung?

Kosten 100 kmh Zulassung Kosten 100 kmh Zulassung Kosten 100 kmh Zulassung Kosten 100 kmh Zulassung
  • Die Kosten für eine 100er Zulassung fallen je nach Wohnwagen bzw. Anhänger unterschiedlich aus
  • Liegt eine Herstellerbescheinigung vor, die bestätigt, dass der Wohnwagen bzw. der Anhänger die Voraussetzungen für die 100 km/h Zulassung erfüllt, fallen nur Gebühren für die amtliche Plakette und das Ändern der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle an
  • Bei älteren Wohnwagen bzw. Anhängern fallen zusätzlich noch die Kosten für das Gutachten an
  • Je nach Region und Gutachtenanbietenden, fallen die Gebühren unterschiedlich hoch aus

TÜV NORD-Tipp

Sie haben noch Fragen zur 100 km/h Zulassung? Nutzen Sie unser Kontaktformular.

Welchen Anhänger darf man mit dem Pkw-Führerschein fahren?

Mit dem Führerschein Klasse B dürfen Sie:

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt, fahren

 

Welche Anhänger mit anderen Führerscheinklassen gefahren werden dürfen, erfahren Sie bei den TÜV NORD Erklärungen zu den Führerscheinklassen.

 

 

Führerscheinklassen für Anhänger 100 km/h Führerscheinklassen für Anhänger 100 km/h Führerscheinklassen für Anhänger 100 km/h Führerscheinklassen für Anhänger 100 km/h

Ökologische und ökonomische Folgen einer höheren Reisegeschwindigkeit

Die Folgen des Klimawandels sind für uns alle sichtbar. Auch die Reisegeschwindigkeit leistet hier einen Beitrag.

Bitte wägen auch Sie ab, ob eine Erhöhung Ihrer Reisegeschwindigkeit wirklich notwendig ist.

Weitere Informationen zu technischen Möglichkeiten und Verhaltensweisen, die zu geringeren Energieverbräuchen führen und damit ökonomisch sinnvoll sind und ökologisch zu geringeren Belastungen führen, finden Sie in unserem Ratgeber "Sparen".