Prüfung und Gutachten
Wer mit einem Wohnwagen oder Anhänger flott in den Urlaub starten möchte, sollte sich für seine Fahrzeugkombination eine Tempo-100-Genehmigung zulegen. Damit dürfen Sie - statt mit den üblichen 80 km/h - mit einer Geschwindigkeit bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen in Deutschland fahren.
TÜV NORD Station finden & 100 km/h-Zulassung buchenUnter normalen Umständen dürfen Fahrzeugkombinationen (also Auto plus Wohnwagen bzw. Anhänger) nach § 3 der StVO auf den Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur 80 km/h fahren. Gemäß 9. Ausnahmeverordnung zur StVO besteht die Möglichkeit, für Pkw mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t mit Anhängern die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen. Ein Wohnwagen oder Auto-Anhänger, der eine Tempo-100-Zulassung hat, kann somit mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo 100 fahren.
Die technischen Voraussetzungen sind:
Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist ein wenig kompliziert:
Das maximale zulässige Gesamtgewicht (zGG) eines Anhängers, der mit 100km/h betrieben werden soll, kann wie folgt berechnet werden:
Leergewicht des Zugfahrzeugs * Faktor X -> maximale zGG des Anhängers.
Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle:
Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:
ausgerüstet ist.
ohne hydraulische Stoßdämpfer | mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern | |
Wohnwagen | andere Anhänger | |
0,3 | 0,8 bzw. 1,0* | 1,1 bzw. 1,2* |
Grundsätzlich dürfen Sie mit einem Anhänger innerorts höchstens 50 km/h und außerorts maximal 80 km/h fahren. Hat der Anhänger eine 100er Zulassung, dürfen Sie auf der Autobahn und auf Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren.
Eine 100 km/h Plakette am Wohnwagen bzw. am Anhänger bedeutet nicht automatisch, dass Sie mit Ihrer Fahrzeugkombination auch tatsächlich diese Geschwindigkeit fahren dürfen. Als fahrzeugführende Person sind Sie dafür verantwortlich, dass neben den technischen Voraussetzungen des Wohnwagens bzw. Pkw-Anhängers auch die nachfolgenden, technischen Anforderungen des Zugfahrzeugs erfüllt sind:
Tipp: Checken Sie regelmäßig vor jeder Fahrt das Reifenalter des Anhängers und dass die technischen Voraussetzungen des Zugfahrzeugs erfüllt sind (ABV, Stützlast, Gesamtgewicht etc.).
Achten Sie vor der Prüfung darauf, dass alle Bedingungen für die 100er-Regelung erfüllt sind.
Mit dem Führerschein Klasse B dürfen Sie:
Welche Anhänger mit anderen Führerscheinklassen gefahren werden dürfen, erfahren Sie bei den TÜV NORD Erklärungen zu den Führerscheinklassen.