DRUCKGERÄTERICHTLINIE UND BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG

Sicherheit und Effizienz

Zur Gewährleistung einer hohen Anlagenqualität und langer Prüffristen ist es erforderlich, dass für die überwachungsbedürftigen Anlagen in Kraftwerken die entsprechenden Auflagen der Druckgeräterichtlinie (DGRL) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) optimal eingehalten werden. TÜV NORD unterstützt Sie dabei – schnell, kompetent und nachhaltig.

Im Fokus stehen insbesondere folgende Anlagenteile:

  • Dampfkesselanlagen
  • Druckbehälteranlagen
  • Füllanlagen
  • Leitungen unter innerem Überdruck
  • Aufzugsanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Lageranlagen für entzündliche, leicht entzündliche oder hoch entzündliche Flüssigkeiten


Mit umfassenden Beratungsleistungen – etwa zu Gefahrenanalysen, zur Bauteilauslegung und zu Bestellspezifikationen – unterstützen wir Sie ganzheitlich: von den Pflichtleistungen, die Sie als Arbeitgeber oder Betreiber erbringen müssen, bis hin zu relevanten Zusatzleistungen, die das Potenzial Ihres Unternehmens nachhaltig erhöhen.


http://www.tuev-nord.de/de/Auflagen_von_Druckgeraeterichtlinie_und_BetrSichV_6699.htm
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