DRUCKGERÄTERICHTLINIE
Wir machen den richtigen Druck
Beim EU-weiten Inverkehrbringen von Dampfkesselanlagen und sonstigen Druckgeräten müssen Hersteller dokumentieren, dass die Produkte den Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie entsprechen.
TÜV NORD ist benannte Stelle für das verpflichtende Konformitätsbewertungsverfahren und verfügt besonders für die Konformitätsbewertung von Kraftwerksbaugruppe über umfassendes Know-how. Für unsere Kunden resultiert daraus ein hohes Maß an Termin- und Qualitätssicherheit.
Für komplexe Wasserrohrkessel erfolgt die Konformitätsbewertung typischerweise im Zuge einer EG-Einzelprüfung (Modul G). Hierbei prüft unsere benannte Stelle den Entwurf und die Konstruktion jedes Druckgerätes und führt bei Fertigung und Montage weltweit Abnahmen durch, um deren Übereinstimmung mit den entsprechenden Anforderungen der Richtlinie zu bescheinigen.
Nach dem Zusammenbau folgt zudem eine Bewertung des sicheren Zusammenwirkens der Einzelteile als funktionsfertige Baugruppe.
Alternativ bietet unsere benannte Stelle eine Bewertung des Qualitätssicherungssystems des Druckgeräte-Herstellers (z.B. nach Modul H).
Maschinenrichtlinie und Niederspannungsrichtlinie
Analog zur Druckgeräterichtlinie prüfen und bewerten wir auch die Konformität von Anlagenteilen nach den Anforderungen der Maschinenrichtlinie und der Niederspannungsrichtlinie.
