Energieeffizienz für raumluftechnische Anlagen
Energetische Inspektion
Neben dem Energieausweis für Gebäude ist die energetische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen eine wesentliche Forderung der Bundesregierung. Eine energetische Inspektion ist gemäß §12 Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) für Anlagen > 12kW zwingend vorgeschrieben.
Zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Begrenzung der Kohlendioxidemissionen sollen regelmäßige energetische Inspektionen von Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW beitragen. Diese Inspektion umfasst eine Prüfung des Wirkungsgrads der Anlage und der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes. Die Nutzer erhalten geeignete Ratschläge für mögliche Verbesserungen oder für den Austausch der Klimaanlage und für Alternativlösungen.
Schwerpunkte der energetischen Inspektion
- Dokumentation der Anlage
- Ermittlung eines Effizienzkennwertes für das Lüftungsaufbereitungsgerät
- System-Betrachtung der Anlage und des Gesamtgebäudes
- Ggf. Empfehlungen für Verbesserungen der Energieeffizienz
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