Berufskraftfahrer-Qualifikation

Berufskraftfahrer-Qualifikation - Bus- und Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer machen sich schlau

Mehr Sicherheit, mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Ansehen: Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz müssen alle Lkw- und Busfahrer sich ständig weiterbilden.

Auch Aushilfsfahrer sind von diesem Gesetz betroffen.

TÜV NORD bietet Ihnen die dazu die entsprechenden Kurse an.

Für wen gilt das Berufskraftfahrer-Gesetz?

Der Gesetzgeber verlangt, dass gewerbliche Lkw- und Busfahrerinnen und -fahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung durchlaufen.

Das bedeutet im Klartext:

  • Bus-Fahrerinnen und -Fahrer, die vor dem 10.09.2008 und Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer, die vor dem 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis gekommen sind, müssen alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen.
    Diese Weiterbildung ist im Führerschein einzutragen.
  • Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 (Bus-Fahrerinnen und -Fahrer) bzw. 10.09.2009 (Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer) erworben haben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation).

 

Auch Aushilfsfahrerinnen und Aushilfsfahrer sind davon betroffen.

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Ausnahmen für Berufskraftfahrergesetz Ausnahmen für Berufskraftfahrergesetz Ausnahmen für Berufskraftfahrergesetz Ausnahmen für Berufskraftfahrergesetz

Welche Ausnahmen gibt es beim Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz?

Ausgenommen vom Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz sind:

  • Kfz mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Kfz von Bundeswehr, Polizei, Zivil- und Katastrophenschutz, Straßenreinigung 
  • Kfz, die zur Notfallrettung eingesetzt werden 
  • Kfz zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet
  • Werkstattpersonal (Probefahrten)

Ohne Weiterbildung drohen hohe Bußgelder - auch für Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhaber

Ab Mai 2021 gibt es für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer keine Schlüsselzahl „95“ mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen.

Die Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis. Das ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.

Wem dieser Weiterbildungs-Nachweis fehlt, ist bei einer Kontrolle dran. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall empfindliche Bußgelder vor:

  • bis 5.000 € für Fahrer
  • bis 20.000 € für Unternehmer
Strafen für die Nichteinhaltung des Berufskraftfahrergesetzes Strafen für die Nichteinhaltung des Berufskraftfahrergesetzes Strafen für die Nichteinhaltung des Berufskraftfahrergesetzes Strafen für die Nichteinhaltung des Berufskraftfahrergesetzes

Berufskraftfahrer Qualifikation - die Vorgaben vom Ministerium im einzelnen

Sie wünschen weiterführende Informationen vom Bundesministerium - hier die Vorgaben und Regeln aus erster Hand:

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Früher galt: Gelernt ist gelernt. Hatte ein Berufskraftfahrer seinen Führerschein in der Tasche, hatte er freie Fahrt. Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz stehen neben dem Führerschein eine Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildungen auf dem Lehrplan.

Innerhalb von 5 Jahren müssen sie mindestens 35 Unterrichtsstunden in Form von eintägigen Schulungen absolvieren.

Ziele des Gesetzes sind:

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr
  • Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise

Die TÜV NORD Akademie bietet Ihnen entsprechende Lehrgänge. Wer es sich ganz bequem machen möchte, kann auch firmeninterne Trainings buchen.