Energieberatung
Energieeffizienz für Wohn- und Nichtwohngebäude
Die Verknappung fossiler Energieträger, steigende Energiekosten und die wachsende Bedeutung des Klimaschutzes führen zu neuen Herausforderungen an die Energieeinsparung und den effizienten Energieumgang. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit dem Erlass der Energieeinsparverordnung (EnEV), diese beinhaltet wesentlich höhere Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und die technische Gebäudeausrüstung von Wohn- und Nichtwohngebäude.
Nach erfolgreichem Gebäudecheck und Bestandsanalyse vor Ort mit bauphysikalischen und energetischen Berechnungen vergibt TÜV NORD den für alle Neu- und Altbauten vorgeschriebenen Energieausweis für Wohn- sowie für Nichtwohngebäude.
Auf Grundlage der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergie von Gebäuden wird unter anderem die Vorlage eines Energieausweises bei jedem Eigentümer oder Mietwechsel eines Gebäudes vorgeschrieben. Der Energieausweis eines Gebäudes kann daher auch eine wichtige Entscheidungshilfe für die Anmietung oder den Kauf von gewerblichen Immobilien und Wohnungen sein. Während der Energieausweis für Wohngebäude nur den Energiebedarf für Wasser und Beheizung umfasst, muss der Energieausweis für Nichtwohngebäude auch Gebäudekühlung, Beleuchtung und Lüftung beinhalten.
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