PRÄVENTION
Aktiv gegen den Fall der Fälle
Ein Unfall oder eine Erkrankung Ihrer Mitarbeiter ist nicht nur für die Betroffenen eine schmerzliche Angelegenheit. Abgesehen von einem schlechten Gewissen stehen Ihrem Unternehmen dann möglicherweise Störungen der Arbeitsprozesse, verunsicherte Mitarbeiter, eine böse Presse oder gerichtliche Auseinandersetzungen ins Haus. Lassen Sie es gar nicht erst dazu kommen...
So ist nicht nur das Recht auf Ihrer Seite
Als Arbeitgeber erfahren Sie durch das MEDITÜV-Leistungsspektrum eine klare Entlastung bei sämtlichen Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz. Daneben vermitteln wir Ihren Beschäftigten über anerkannte Arbeitsschutzkonzepte zudem das notwendige Wissen rund um die Sicherheit der Betriebsabläufe. Damit bleibt keine Ihrer Aufgaben unberücksichtigt und ungelöst.
MEDITÜV übernimmt für Sie als überbetrieblicher Dienst die Aufgaben nach § 3 und § 6 des ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) und unterstützt bei der Erfüllung der Pflichten nach den gesetzlichen Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Wir untersuchen vorher, was später Ärger bereitet
Unsere Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit beraten und unterstützen Sie in Fragen der Arbeitssicherheit und Arbeitsplatzgestaltung. Dies gilt insbesondere bei:
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
- der Beschaffung und Verwendung von technischen Arbeitsmitteln sowie der Einführung und dem Einsatz von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen ergonomischen Fragen
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Wir unterstützen Sie darüber hinaus, indem wir sämtliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung begleitend beobachten und im Zusammenhang damit:
- die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen begehen und festgestellte Mängel aufführen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorschlagen und auf deren Durchführung hinwirken
- Ursachen von Arbeitsunfällen untersuchen, die Untersuchungsergebnisse erfassen und auswerten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorschlagen
Wir wirken darauf hin, dass über die Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb informiert wird, die Notwendigen Schutzmaßnahmen bekannt sind und empfehlen Einrichtungen und Maßnahmen zu deren Abwendung.
