Tipps zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung

Zur Hauptuntersuchung (HU) müssen Autos und Motorräder von Privatpersonen in der Regel alle zwei Jahre.

Neuwagen müssen erstmalig nach drei Jahren „zum TÜV“. 

Wer den „TÜV-Termin“ verpasst, muss bei einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Lassen Sie es nicht soweit kommen.

Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Kfz Hauptuntersuchung wissen müssen und mit unserer TÜV NORD-Checkliste können Sie Ihr Fahrzeug bestmöglich auf die HU vorbereiten.

 

Warum muss das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?

  • Der Gesetzgeber regelt: „Alle Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen,  müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.“
  • Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
  • Durch die Hauptuntersuchung (HU) – im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt -  soll sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.
  • Bei der Hauptuntersuchung erfolgt eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung der Fahrzeuge.
  • Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter
     
Warum eine Hauptuntersuchung notwendig ist Warum eine Hauptuntersuchung notwendig ist Warum eine Hauptuntersuchung notwendig ist Warum eine Hauptuntersuchung notwendig ist

Woran erkenne ich, wann mein Auto zur Hauptuntersuchung muss?

Wann Ihr Fahrzeug zur HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein. Die Abgasuntersuchung ist bei allen Kraftfahrzeugen - für Benziner ab Erstzulassung 1.7.1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 1.1.1977 -  und bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1989 - Teil der Hauptuntersuchung.

  • Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B. 2024).
  • Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. hier Januar). Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen.
  • Bei Überziehung der HU-Frist um mehr als 2 Monate müssen Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt werden, welche die HU-Gebühr um 20% erhöhen.
  • Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der HU-Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden.

Termin an Ihrer TÜV NORD Station vereinbaren

Was bedeuten die Plaketten-Farben?

  • Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.
  • Trägt Ihre Plakette z.B. die Farbe rosa, ist das Fahrzeug im Jahr 2023 wieder zur Hauptuntersuchung fällig.
  • So ist bereits aus der Ferne erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht.
  • Die farbliche Reihenfolge lautet: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.

TÜV NORD-Tipp

Nutzen Sie unsere TÜV NORD HU-Terminerinnerung:

Damit verpassen Sie keinen Hauptuntersuchungstermin mehr. Tragen Sie einfach Ihre Daten ein und Sie werden von uns automatisch erinnert.

Was wird bei TÜV NORD bei der Hauptuntersuchung geprüft?

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Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten bei der Hauptuntersuchung eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können.

Unsere unabhängigen Fachleute überprüfen u.a.:  

  • Fahrwerk
  • Bremsen
  • Räder/Reifen
  • Rahmen/Karosserie
  • Auspuffanlage
  • Lenkung
  • Beleuchtung/elektrische Anlage
  • Scheiben/Spiegel
  • Ausrüstung wie Warndreieck/Warnleuchte/Verbandkasten/Unterlegkeile
  • Pedale/Sitze/Sicherheitsgurte
  • Elektronische Sicherheitssysteme

 

TÜV NORD-Tipp

Schauen Sie unseren Prüferinnen und Prüfern bei der Untersuchung gerne über die Schulter. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin an Ihrer TÜV NORD Station.

Wer darf eine Hauptuntersuchung überhaupt durchführen?

Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüferinnen und Prüfer oder Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure dürfen die Hauptuntersuchung vornehmen. Vertrauen Sie, wenn es um die technische Sicherheit Ihres Fahrzeugs geht, auf die Kompetenz von TÜV NORD Mobilität. Unsere erfahrenen und versierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen immer auf dem neuesten Stand.

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Was ist ein Untersuchungsbericht?

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Nachdem unsere Sachverständigen Ihr Fahrzeug geprüft haben, erläutern sie Ihnen das Untersuchungsergebnis und sprechen mit Ihnen ausführlich über mögliche Risiken und Gefahren. Zusätzlich erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht, den Sie bitte bis zur nächsten Hauptuntersuchung sorgfältig aufbewahren.

  • Der HU-Bericht wird ausschließlich für die Dokumentation von amtlichen Fahrzeuguntersuchungen verwendet und ist mit fälschungserschwerenden Merkmalen versehen.
  • Der Untersuchungsbericht ist zuständigen Personen bzw. Stellen (Polizei, Straßenverkehrsbehörde) auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Es ist jedoch nicht erforderlich, den Untersuchungsbericht grundsätzlich im Auto mitzuführen.
  • Prüfzeugnisse über Änderungen am Fahrzeug, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, müssen Sie im Fahrzeug mitführen.

Die Abgasuntersuchung ist Teil der Hauptuntersuchung

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung und somit durch den HU-Bericht abgedeckt. Die UMA (= Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems) - früher AU genannt - darf aber auch von anerkannten Werkstätten durchgeführt und separat dokumentiert werden. Allerdings darf die Abgasuntersuchung frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.

Näheres zum Ablauf der Abgasuntersuchung finden Sie hier.


 

Die Abgasuntersuchung ist Bestandteil der Hauptuntersuchung Die Abgasuntersuchung ist Bestandteil der Hauptuntersuchung Die Abgasuntersuchung ist Bestandteil der Hauptuntersuchung Die Abgasuntersuchung ist Bestandteil der Hauptuntersuchung

Wann erhalte ich die Plakette?

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  • Sie erhalten die Plakette, wenn unsere Expertinnen und Experten keine erkennbaren Mängel festgestellt haben. Das bedeutet, alle sicherheitsrelevanten Funktionen Ihres Fahrzeugs sind in Ordnung.
  • Manchmal stellen unsere Sachverständigen kleinere Mängel fest. Trotzdem erhalten Sie die Plakette. Eine Nachprüfung ist nicht notwendig. Allerdings sind Sie verpflichtet, die besprochenen Mängel möglichst schnell beheben zu lassen.

Was bedeuten die verschiedenen Arten von Mängeln im HU-Bericht?

Werden im Rahmen der Hauptuntersuchung Abweichungen und Mängel an Ihrem Fahrzeug festgestellt, werden diese auf der Vorderseite des HU-Untersuchungsberichts dokumentiert.  

Die TÜV NORD relevante Mängel Liste unterscheidet dabei in folgende Befunde:

OM = Ohne festgestellte Mängel

  • Ihr Fahrzeug weist „keine erkennbaren Mängel“ auf und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand.
  • Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt.

HW = Hinweise

  • Hinweise gelten nicht als Mängel.
  • In den Hauptuntersuchungsbericht können Hinweise auf mögliche zukünftige Mängel (Verschleiß, Korrosion o.ä.) aufgenommen werden.
  • Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt.

GM = Geringer Mangel

  • Ihr Fahrzeug weist StVZO-relevante Mängel auf, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist.
  • Sie müssen die festgestellten Mängel unverzüglich und vollständig beheben lassen, sonst droht ein Bußgeld bei einer Polizeikontrolle.
  • Die Prüfplakette kann zugeteilt werden, wenn die unverzügliche Mängelbeseitigung zu erwarten ist
  • Allerdings besteht bei geringen Mängeln kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!

EM = Erheblicher Mangel

  • Wenn Ihr Fahrzeug einen oder mehrere „erhebliche Mängel“ aufweist, darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden.
  • Die festgestellten Mängel bedeuten, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist.
  • Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.

VM = Gefährlicher Mangel

  • Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar.
  • Die Plakette wird nicht zugeteilt und es wird empfohlen, keine Fahrten mehr mit dem Fahrzeug durchzuführen.
  • Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.

VU = Verkehrsunsicher

  • Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar und das Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden.
  • Die vorhandene Prüfplakette wird entfernt und die Zulassungsstelle unverzüglich über den Fahrzeugzustand informiert
  • Das Fahrzeug muss auf fremder Achse (d.h. auf einem Anhänger oder einem Abschleppwagen) in die nächste Werkstatt transportiert werden.
  • Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.

TÜV NORD-Tipp

Ein abgelaufener Verbandskasten im Auto wird bei TÜV NORD derzeit nicht als Mangel eingestuft. Sie erhalten lediglich einen Hinweis „Verbandkasten Inhalt überaltert“. Bevor Sie mit Ihrem Fahrzeug zum TÜV NORD kommen, prüfen Sie sicherheitshalber das Verfallsdatum Ihres Verbandskastens.

Wann ist eine Nachprüfung erforderlich?

  • Werden an Ihrem Fahrzeug gefährliche Mängel festgestellt, müssen diese unbedingt behoben werden. Bis dahin darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden.
  • Bitte bringen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung. Andernfalls müssten unsere Prüferinnen und Prüfer erneut eine vollständige, neue HU durchführen. Bitte lassen Sie zur Nachprüfung alle, auch die geringen Mängel, beheben. Nur dann dürfen wir Ihnen eine neue Prüfplakette erteilen!
  • Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, kann bei einer Polizeikontrolle das Überziehen der Frist mit einem Bußgeld geahndet werden.
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Was passiert, wenn ich meinen Untersuchungsbericht verloren habe?

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Haben Sie das Original eines Untersuchungsberichts für eine amtliche Fahrzeugprüfung verloren oder ist es unbrauchbar geworden, können Sie eine Zweitschrift erstellen lassen.

Näheres zur Zweitschrift und ein Anforderungsformular finden Sie unter Zweitschriften von Untersuchungsberichten.

 

Welche Frist gilt für die nächste Hauptuntersuchung?

Hauptuntersuchung Fristen

Wie oft ein Fahrzeug regelmäßig zur Hauptuntersuchung muss, ist abhängig von der Fahrzeugart.

Hier finden Sie den Überblick für die Häufigkeit der Hauptuntersuchungen für Autos, Motorräder, Wohnmobile und Anhänger.

Wie kann ich mein Auto auf die Hauptuntersuchung vorbereiten?

Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können.

Unser Tipp: Mit unserer Hauptuntersuchung TÜV NORD-Checkliste können Sie selbst schon im Vorfeld Hinweise auf eventuelle Mängel erhalten und beheben lassen.

Welche TÜV NORD Unterlagen werden für die Hauptuntersuchung benötigt?

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Für die Durchführung der Hauptuntersuchung legen Sie bitte folgende Dokumente vor:

  • Zulassungsdokument: Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei abgemeldeten Fahrzeugen ggf. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung
  • Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder Zubehör-Lenkräder, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind

Wann müssen Motorräder zur Hauptuntersuchung?

  • Motorräder müssen alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.
  • Das gilt für
    • Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum
    • Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Bei der HU werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Motorrads geprüft.
  • Im Rahmen einer Probefahrt werden u.a. Lenk- und Bremsfunktion sowie die Funktionen elektronischer Sicherheitsassistenten - wie das Antiblockiersystem (ABS) – geprüft.
  • Sofern Sie keine neue Plakette erhalten, müssen Sie die Mängel an der Maschine innerhalb eines Monats beheben.
  • Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung müssen Sie bei dem reparierten Kraftrad eine Nachuntersuchung durchführen lassen.
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FAQ's zur Hauptuntersuchung

Weitere Antworten auf die häufig gestellten Fragen zur Hauptuntersuchung finden Sie auf unserer Internetseite FAQ's Hauptuntersuchung.

TÜV NORD Mobilität begleitet Sie - Imagevideo

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