Fliegende Bauten und Freizeitparks

FLIEGENDE BAUTEN UND FREIZEITPARKS

Innovative Technik und Fahrspaß vom Feinsten

Höher, schneller, spektakulärer – auf der Kirmes ist Geschwindigkeit das Maß aller Dinge. Wir sorgen dafür, dass der Spaß an der Freude gesichert ist. Auf dem Münchner Oktoberfest, dem Hamburger Dom wie auch in den Freizeitparks dieser Welt – überall steht und arbeitet ausgefeilte Technik, die sich bezahlt machen muss. Die aber auch bezüglich Statik, Elektrik, Hydraulik, Pneumatik immense Belastung ausgesetzt ist. Bevor Anlagen betrieben werden, begutachten wir sie auf Sicherheit und Standfestigkeit. Der Nutzen für alle: Mögliche Unfälle werden vermieden, der Nutzen für Sie: die Betriebskosten werden auf Dauer gesenkt.


Achterbahnen, Bühnen und Zelte – mobil und doch stabil

Laut Definition des Deutschen Instituts für Normung DIN sind Fliegende Bauten „Anlagen, die geeignet und dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Beispielsweise Karussells, Luftschaukeln, Riesenräder, Achterbahnen und Rutschbahnen, Tribünen, Buden, Zelte und bauliche Anlagen für artistische Vorführungen in der Luft“ - aber auch Bühnen und Überdachungen für Kabaretts und Konzerte. Vergleichbare Anlagen, die in Freizeitparks oder ähnlichen Einrichtungen dauerhaft stehen, zählen zwar nicht zu den Fliegenden Bauten, unterliegen aber den gleichen Normen.


Spiel, Spaß und Sicherheit – TÜV NORD immer vor Ort

Wir prüfen Anlagen gemäß DIN EN 13 782 / 13 814 (früher DIN 4112), ASTM und der „Richtlinie Fliegende Bauten” (FlBauR). Wir beraten Sie weltweit bei der

  • Erhöhung/Steigerung des Kundenvertrauens
  • Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch höhere Anlagensicherheit und -funktionalität;
  • Minimierung von Unfallrisiken.
  • Erhöhung der Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit ihrer Anlagen

Genehmigungsverfahren für Fliegende Bauten

In den Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg Vorpommern, sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg, sind wir die Genehmigungsbehörde für die Zulassung von Fliegenden Bauten.

Mit dem hauseigenen Institut für Materialprüfung steht Ihnen ein akkreditiertes Prüflaboratorium zur Verfügung, unsere Sachverständigen für Zerstörungsfreie Prüfungen sind nach DIN EN 473 zertifiziert.


Genehmigungsstelle für Fliegende Bauten in Niedersachsen

Für die Erteilung der Ausführungsgenehmigung ist in Niedersachsen seit 2005 TÜV NORD zuständig.

TÜV NORD
Genehmigungsstelle Fliegende Bauten
Am TÜV 1
30519 Hannover

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Spiel- und Sportgeräte


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