Verkehr

100 Jahre Verkehrsgesetz auf deutschem Boden

„Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Wegen oder Plätzen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde zum Verkehre zugelassen sein“.
 
Und: „Wer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde“  - so lauten die Paragrafen 1 und 2 des „Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“, das vor genau 100 Jahren am 3. Mai 1909 veröffentlicht wurde.
Mehr als 20 Jahre hatte es damit gedauert, bis für die von Gottlieb Daimler und Carl Benz konstruierten Fahrzeuge, die von einem Benzinmotor angetrieben wurden, eine einheitliche Verkehrsordnung geschaffen und umgesetzt wurde. Der Führerschein wurde übrigens bereits 1906 im damaligen Deutschen Reich eingeführt.
„Das Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen stellte seinerzeit vor allem eine Reaktion auf wachsende Unfallzahlen dar. Es kann als die Grundlage für unsere heutige Straßenverkehrs- und Straßenverkehrs-Zulassungsordnung angesehen werden, auch wenn seinerzeit die Trennung in Verhaltensregeln und technische Rahmenbedingungen nicht so deutlich vollzogen wurde. Mithin ist das Gesetz aber auch Grundlage für die Arbeit des TÜV in Deutschland“, erläutert die TÜV NORD-Chefjuristin Wiebke Alken.
Die Ausführungsbestimmung des Gesetzes, die „Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ berücksichtigte schon alles, was das Automobil betraf: Führerschein, Zulassung, Betriebserlaubnis, Kfz-Steuer, das Mitführen von Anhängern, technische Überwachung und Statistik. Selbst die Einteilung des Führerscheins in bestimmte Klassen kam damals schon zur Geltung. Anno 1910 wurde die „Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen“ geschaffen – der Vorläufer des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Die Vorläufer des TÜV, die damaligen Dampfkessel-Überwachungs-Vereine schickten zu dieser Zeit „Vereinsingenieure“ über Land, die ausgestattet mit einem Manometer am Morgen einen Dampfkessel überprüften, um dann am Nachmittag eine der wenigen Fahrerlaubnisprüfungen vorzunehmen.
Heute nehmen allein die spezialisierten Ingenieure bei TÜV NORD Mobilität  im Jahr weit mehr als 400.000 Fahrerlaubnisprüfungen ab und  führen fast 4 Millionen Haupt- oder Abgasuntersuchungen und mehr als 400.000 Abnahmen technischer Änderungen an Fahrzeugen durch.
Dass das erste „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ schon seit 100 Jahren existiert, wissen nur aber nur die  wenigsten Verkehrsteilnehmer oder Führerscheinaspiranten…

Über die TÜV NORD Gruppe
 „Wir machen die Welt sicherer“: Die TÜV NORD Gruppe (http://www.tuev-nord.de/) ist mit über 8.000 Mitarbeitern, davon mehr als 6.300 mit technisch-naturwissenschaftlichem Hintergrund, einer der größten technischen Dienstleister in Deutschland und im Norden die Nummer eins. Darüber hinaus ist sie in über 70 Staaten Europas, Asiens und Amerikas tätig. Die führende Marktposition verdankt die Gruppe der technischen Kompetenz und einem breiten Beratungs-, Service- und Prüfspektrum in den Geschäftsbereichen Mobilität, Industrie Services, International, Rohstoffe sowie Personal und Bildung.

Über TÜV NORD Mobilität
Mobilität sicher genießen – dafür steht TÜV NORD Mobilität. Zum Dienstleistungsangebot gehören Fahrzeug- und Führerscheinprüfungen, Fahrzeugbegutachtungen, ebenso aber auch die entwicklungsbegleitende Beratung für die Automobil- und Zulieferindustrie oder Consulting- und Vermarktungsdienstleistungen für unterschiedliche Kundengruppen. Außerdem begutachten Ärzte und Psychologen im Medizinisch-Psychologischen Institut des Unternehmens Menschen, die ihren Führerschein verloren haben, um sie so wieder in den Straßenverkehr zu integrieren.

 


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