Geräusche / Akustik
Arbeitslärm
Arbeitslärm und Vibrationen durch Maschinen an Arbeitsplätzen können bei den hier Beschäftigten zu Leistungsminderungen und - wenn sie über einen längeren Zeitraum einwirken - zu Gesundheitsschäden führen. In der seit 2007 geltenden Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), kurz auch Lärmschutzverordnung genannt, werden als unterer Auslösewert für eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Lärm am Arbeitsplatz ein Mittelungspegel von 80 dB(A) und als oberer Auslösewert ein Pegel von 85 dB(A) genannt.
In der bis 2004 geltenden Arbeitsstättenverordnung wurde beim Arbeitslärm als Grenze für eine Gesundheitsgefährdung noch von 85 dB(A) ausgegangen. Durch den geringeren Auslösewert der LärmVibrationsArbSchV erhöht sich die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer von bislang 4 Millionen auf etwa 6 Millionen. Auch Betriebe, die bislang nicht betroffen waren, können durch den geringeren Auslösewert unter die Regelungen der Lärmschutzverordnung fallen.
Für die Betriebe ergeben sich bei Überschreiten der Auslösewerte von Lärm am Arbeitsplatz von 80 / 85 dB(A) folgende Pflichten:
- Beratung und Bewertung von Arbeitslärm
- Sachkundige Geräuschmessung für Lärm am Arbeitsplatz und Risikobeurteilung
- Verringerung der Belastung durch ein Lärmminderungsprogramm
- Kennzeichnung von Lärmbereichen gemäß LärmVibrationsArbSchV
- Unterweisung der Beschäftigten
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitslärm: Welche Leistungen bieten wir an?
Auf der Basis langjähriger Erfahrungen im Schallschutz können wir für Sie Arbeitsplätze hinsichtlich Schutz und Wohlbefinden der Mitarbeiter optimieren durch:
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Personen- oder ortsbezogenen Geräuschmessung - auch als Dauermessung
- Bewertung der Belastung durch Arbeitslärm und Vibrationen
- Messung und Bewertung der Raumakustik
- Erstellung bzw. Optimierung von Lärmminderungsprogrammen
- Dimensionierung von Gehörschutz
- Unterweisung von Beschäftigten in Fragen zum Arbeitslärm
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Arbeitslärm: Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?
Rechtsgrundlage sind die Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), sowie nachgeordnet die aktuelle Arbeitsstättenverordnung sowie die Technischen Regeln Lärm- und Vibrationen (TRLV).
Arbeitslärm Ansprechpartner:
Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.
