Bauleitplanung

Planung

Bauleitplanung und Geruch

Im Rahmen der städtebaulichen Planung bzw. Bauleitplanung führt die Lage von Wohngebieten in der Nachbarschaft von gewerblichen Anlagen, oder Tierhaltungsanlagen häufig zu Konflikten  in Bezug auf Gerüche und Geruchsimmissionen. Abhilfe können Geruchsgutachten schaffen. Für eine Geruchsprognose werden aus geruchsrelevanten Daten einer Anlage oder eines landwirtschaftlichen Betriebes (Betriebszeiten, Quellhöhen, Tierzahlen, Abluftmengen etc.), Literaturwerten und geruchsspezifischen Daten aus einer Vielzahl hauseigener Messungen Geruchsemissionen ermittelt. Auch Geruchsmessungen können zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.

Mit Hilfe meteorologischer Daten sowie Ausbreitungsrechnungen können wir Aussagen zur Belastung von Wohnhäusern oder Arbeitsplätzen bei gewerblichen Nutzern treffen und diese im Sinne der behördlichen Vorgaben bewerten. Geruchsquellen sind alle Anlagen, die Gerüche emittieren. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um einen landwirtschaftlichen Betrieb, ein Schnellrestaurant oder eine Zuckerfabrik handelt.

Nur „alltägliche“ (nicht anlagenbezogene) Gerüche aus dem Kraftfahrzeugverkehr, den Hausfeuerungen, der Gülleausbringung oder der Vegetation etc. werden nicht berücksichtigt.
Zeitgemäße Bauleitplanung verfolgt auf der Basis des Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der  Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) das Ziel, Konflikte im Vorfeld zu vermeiden. Sowohl Behörden als auch Planer und Bauherren sind gefordert, Umweltbelastungen und die sich daraus ergebenden Planungseinschränkungen zu berücksichtigen.


Bauleitplanung und Geruch: Welche Fragen werden im Rahmen der Bauleitplanung untersucht?

  • Ist in dem zu überplanenden Bereich Wohnen oder Arbeiten ohne erhebliche Geruchsbelästigung möglich?
  • Welche Mindestabstände müssen zwischen Wohnen und emittierenden Anlagen oder Tierhaltungen eingehalten werden?
  • Welche Erweiterungsmöglichkeiten müssen Betrieben in der Nachbarschaft geplanter Baugebiete eingeräumt werden?
  • Können textliche Festsetzungen zu Gerüchen getroffen werden?
  • Welche Möglichkeiten der Gebietsausweisung bzw. Abwägung gibt es bei Überschreitung von Immissionswerten.
  • Wie können Emissionen gemindert werden?


Vorgehensweise am Beispiel "Geruch":




Bauleitplanung und Geruch: Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)  gibt vor, dass von Anlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen und damit keine erheblichen Geruchsbelästigungen ausgehen dürfen. Näheres zum Thema Geruchsuntersuchungen regelt die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL).


Bauleitplanung und Geruch: Unsere Leistungen

  • Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Bauleitplanung: Wir bestimmen erforderliche Mindestabstände, wir erarbeiten Vorschläge für Gebietsausweisungen und machen Vorschläge für Minderungsmaßnahmen.
  • Wir untersuchen Erweiterungsmöglichkeiten für benachbarte Betriebe, die bei Gebietsausweisungen zugestanden werden müssen.
  • Wir beraten bei der Vorgehensweise und der Abstimmung mit Bau- und Immissionsschutzbehörden.
  • Wir erstellen Prognosegutachten für Geruch, Staub, Ammoniak und Keime.
  • Wir führen Einzelfallbetrachtungen und Sonderfallprüfungen durch.
  • Wir diskutieren die Ergebnisse und erarbeiten Problemlösungskonzepte.


Bauleitplanung und Geruch Ansprechpartner:

Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


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