mobiler Windmessmast zur Datenaufnahme während einer Begehung

Gerüche

Begehungen zur Dokumentation von Gerüchen

Auch Nasen sind Messgeräte. Können Gerüche nicht an der Quelle gemessen werden, weil zu viele oder diffuse Quellen vorhanden sind oder sollen Berechnungen überprüft werden, so besteht die Möglichkeit, über Begehungen Aussagen über die Geruchsbelastung in der Umgebung von Anlagen zu erhalten. Solche Begehungen nehmen bei uns Probanden nach den in den entsprechenden Normen beschriebenen Methoden vor. Die individuelle Geruchsempfindlichkeit der Probanden wird regelmäßig durch einen Geruchsschwellentest mit Standardgeruchsstoffen getestet.

Wir unterscheiden dabei Fahnenbegehungen und Rasterbegehungen.

Da die Reichweite von Gerüchen, also die Länge der Geruchsfahne stark von den meteorologischen Randbedingungen abhängig ist, werden während der Begehung Wetterdaten aufgezeichnet.

Bei Rastermessungen werden die meteorologischen Daten außerdem benötigt, um die Bedingungen während der Begehungstermine mit den langfristigen aufgezeichneten Wetterdaten von Wetterdiensten vergleichen und auf Repräsentativität prüfen zu können.

Vorgehensweise bei Fahnenbegehungen

Diese Methode wird eingesetzt, um über die Größe der Geruchsfahne einer Anlage bei einer einzelnen Wettersituation deren Quellstärke zu ermitteln. Dazu wird im Gelände die Geruchsfahne der Anlage abgegangen: Die Probanden zeichnen im Lee, also der vom Wind abgewandten Seite der Anlage in unterschiedlichen Entfernungen die Häufigkeit ihrer Geruchswahrnehmungen auf. Anhand der Häufigkeit wird das Ausmaß der Fahne bestimmt. Überschreitet diese Häufigkeit ein bestimmtes Maß, liegt der Messpunkt innerhalb der Fahne.

Wurde auf diese Weise die Reichweite der Geruchsfahne ermittelt, wird am Rechner die gemessene Situation mit einem Prognosemodell nachgebildet und die Quellstärke so lange variiert, bis sich Prognose und Messung gleichen.

Die Fahnenmessung hat den Vorteil, dass immer die gesamte Anlage erfasst wird und sich der Beobachter in die Position des Anwohners begibt und die Anlage aus dessen Perspektive wahrnehmen kann.

Vorgehensweise bei Rasterbegehungen

Sind verschiedene geruchsemittierende Anlagen in einem Gebiet vorhanden, kann mit Rasterbegehungen die Belastung von Gerüchen auf Flächen untersucht werden. Mit diesen Untersuchungen werden Informationen bereitgestellt, die z.B. für eine (städte-) bauliche Rahmenplanung herangezogen werden können.

Die einzelnen Messpunkte einer Rasterbegehung werden von Probanden nach einem genau festgelegten Plan begangen. An jedem Begehungspunkt werden für einen definierten Zeitraum die auftretenden Gerüche protokolliert. „Alltägliche“ (nicht anlagenbezogene) Gerüche aus dem Kraftfahrzeugverkehr, den Hausfeuerungen, der Kanalisation, der Vegetation etc. werden nicht berücksichtigt.

Auch hier begibt sich der Proband in die Rolle des Anwohners. Daher werden diese stichprobenartigen Messungen zu allen Tages- und Nachtzeiten durchgeführt und decken auch emissionsfreie Zeiten anliegender Betriebe ab.

Begehungen: Was zeichnet uns aus?

  • Wir sind bekanntgegebene Messstelle für Gerüche nach §§ 26, 28 BImSchG und seit ca. 30 Jahren im Fachgebiet Geruchsuntersuchungen tätig.
  • Wir verfügen über ein Qualitätsmanagementsystem. Es ist auf Grundlage der DIN EN ISO 9001:2000 und der DIN EN 17025 zertifiziert.
  • Wir arbeiten in nationalen Normenausschüssen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Geruchsmessungen und –prognosen mit (VDI 3782, Bl. 13 „Qualitätssicherung Immissionsprognosen“, VDI 3884, Deutsche Konkretisierung der DIN EN 13725, VDI 3880, „Olfaktometrische Probenahme“).
  • Wir verfügen über amtlich anerkannte und vereidigte Sachverständige im Arbeitsgebiet Gerüche.
  • Wir entwickeln alle Geräte zur olfaktometrischen Probenahme im eigenen Hause (Langzeit-Probenehmer, Probenahmehauben, Gasstrahlpumpen zur dynamischen Vorverdünnung)
     

Begehungen: Welche Leistungen bieten wir an?

  • Wir beraten Sie zur Auswahl des für Ihr Thema geeigneten Verfahrens zur Geruchsuntersuchung: Geruchsmessung an den Geruchsquellen und Ausbreitungsberechnung, Fahnenbegehung, Rasterbegehung.
  • Wir führen mit unseren Probanden Fahnenbegehungen vor Ort durch und erhöhen dadurch die Aussagesicherheit der Prognose.
  • Wir führen Rasterbegehungen in begrenzten Gebieten im Rahmen von Bauleitplanungen und großflächig um Anlagen durch. Falls erforderlich, suchen wir geeignete Probanden für das Begehungsprojekt aus, testen und schulen sie.
  • Wir zeichnen standortbezogene Winddaten auf und stellen dafür Windmessmasten und Windmesseinrichtungen zur Verfügung.
     

Begehungen: Nach welchen gesetzlichen Regelungen arbeiten wir?

Geruchsbeurteilungen sind in ihren Aufgabenstellungen so vielfältig, dass ihre Lösungen nicht standardisiert ausfallen können. Die Vorgehensweise bei derartigen Untersuchungen ist im BImSchG, in der Geruchs-Immissions-Richtlinie der Länder (GIRL) und in nationalen und europäischen Normen (DIN EN 13725 (Olfaktometrie), VDI 3940 (Begehungen)) und weiteren spezifischen Normen (z. B. VDI-Handbuch zur Reinhaltung der Luft) geregelt.

Begehungen: Ansprechpartner

Auf individuelle Fragen geben unsere Experten jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


http://www.tuev-nord.de/de/Begehungen_6063.htm

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