Emissionserklärung

Emissionsprognosen

Emissionen aus Industrieanlagen bestimmen

Aktuell: Emissionserklärung muss bis 31. Mai abgegeben werden!

Für das Jahr 2012 müssen Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen wieder bis zum 31. Mai 2013 eine Emissionserklärung nach der 11. BImSchV (Durchführungsverordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) in elektronischer Form abgeben. Wir berechnen die Emissionen Ihrer Anlage auf der Basis von Messungen oder Schätzungen und erstellen für Sie die Erklärung oder den Bericht in der geforderten Form.

Unter Emissionen verstehen wir hier die Freisetzung von Schadstoffen (Gase und Stäube) aus Ge-werbe- und Industrieanlagen, die möglicherweise zu Gesundheitsgefahren bei Anwohnern führen können.

Diese Freisetzung kann beispielsweise über gefasste Quellen (z. B. Kamine), Flächenquellen (z. B. Halden oder Biofilter) oder diffus über Fenster, Tore und Undichtigkeiten erfolgen. Zur Emissionsbegrenzung gibt es in der Gesetzgebung (Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und Verwaltungsvorschrift TA Luft Vorgaben, die das Ziel verfolgen, schädliche Emissionen möglichst abzustellen oder so weit wie möglich zu reduzieren, um Luftverschmutzung zu vermeiden oder Menschen vor Belastungen an Orten, an denen sie sich dauerhaft aufhalten (z. B. Wohn- und Arbeitsräume) zu schützen.

Bei bestehenden Anlagen können diese Emissionen als Schadstoffkonzentration an einer Quelle in Verbindung mit den Randbedingungen wie Abluftvolumenstrom, Temperatur und Quellabmessun-gen gemessen werden. Näheres zu Einzelmessungen in der Emissionsmesstechnik finden Sie hier.

Emissionsprognosen: Was zeichnet uns aus?

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren prognostizieren wir Schadstoffemissionen, die von geplanten Anlagen ausgehen können, bewerten diese anhand der Vorgaben und erarbeiten technische Anforderungen, die an Anlagen oder Abgasreinigungseinrichtungen nach Stand der Technik gestellt werden müssen.

Emissionsprognosen: Welche Methode(n) wenden wir an?

Bei gefassten Quellen werden in der Regel Grenzwerte z. B. der TA Luft als Basis für die Prognose der maximal zulässigen Emissionen angesetzt.

Basisdaten für die Ermittlung diffuser Emissionen sind Emissionsfaktoren die angeben, welche Schadstoffmenge pro Vorgang freigesetzt wird.

Wenn Grenzwerte nicht festliegen, ermitteln wir auch bei gefassten Quellen die Emissionen mit Hilfe von Emissionsfaktoren, Stoffbilanzen oder prüfen die Übertragbarkeit vorliegender Messungen an anderen Anlagen.

Emissionsprognosen: Welche Leistungen bieten wir an?

Häufig ist die Bestimmung der Emissionen ein Teil unserer Gutachten zu zukünftigen Luftbelastungen. Wir erstellen aber auch eigenständige Gutachten zu den technischen Anforderungen, die an Anlagen oder Abgasreinigungseinrichtungen nach Stand der Technik gestellt werden können. Zu diesem Thema gehören auch folgende Dienstleistungen:

  • Ermittlung der erforderlichen Schonsteinhöhe (Schornsteinhöhenberechnung, z.B. nach TA Luft)
  • Erarbeitung von Schadstoffbilanzen (Input/Output)
  • theoretische Bestimmung von diffusen Emissionen mittels Emissionsfaktoren und Grenz-werten, z. B. der TA Luft
  • Unterstützung bei der Emissionserklärung nach der 11. bzw. 13. BImSchV (E-PRTR)

Emissionsprognosen: Ansprechpartner

Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


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