Umgang mit Gefahrstoffen in einem Betrieb – Arbeitsplatzmessungen

Gefahrstoffe

Gefahrstoffe im Betrieb/Arbeitsplatzmessungen

Arbeitgeber, in deren Betrieben Gefahrstoffe verwendet werden, müssen für einen ausreichenden Schutz der Arbeitnehmer sorgen. Insbesondere gilt es, die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) einzuhalten. TÜV NORD unterstützt Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe und führt Arbeitsplatzmessungen zur Ermittlung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) durch.

Im Rahmen von Arbeitsplatzmessungen müssen, vor allem wenn Gefahrstoffe im Betrieb und am Arbeitsplatz vorkommen, rechtliche Auflagen zum Schutz der Arbeitnehmer getroffen werden. Das in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschriebene Schutzstufenkonzept formuliert Anforderungen und Handlungsoptionen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern, insbesondere im Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Arbeitsplatzbeurteilung (Gefährdungsbeurteilung) u.a. zu ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) eingehalten sind. Dies kann durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere gleichwertige Beurteilungsverfahren erfolgen. Personen, die Arbeitsplatzmessungen durchführen, müssen über die notwendige Fachkunde und über die erforderlichen Einrichtungen verfügen.

Unsere erfahrenen Experten bieten Ihnen kompetente Unterstützung beim sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb und beraten Sie gerne bei Ihren Fragen. Wir führen Arbeitsplatzmessungen und Gefährdungsbeurteilungen durch und gewährleisten Ihnen damit Rechtssicherheit bei der Erfüllung behördlicher Vorgaben, wie der Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) und der Umsetzung der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe.


Arbeitsplatzmessungen: Was zeichnet uns aus?

Wir sind akkreditierte Messstelle nach § 9 (6) Gefahrstoffverordnung und verfügen über ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 zertifiziertes Prüflaboratorium. Dies ermöglicht uns, Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum zum Thema Gefahrstoffe im Betrieb und am Arbeitsplatz bieten zu können.

Zu unseren Kunden zählen die Industrie (z.B. Hersteller und Verarbeiter lösemittelhaltiger Substanzen, Chemieindustrie, Stahlindustrie, Kfz-Hersteller), das Handwerk, der Handel, Verlage, Krankenhäuser und Energieversorger, aber auch Berufsgenossenschaften und Behörden sowie Privatpersonen.


Arbeitsplatzmessungen: Welche Leistungen bieten wir an?

Wir führen Arbeitsplatzmessungen nach TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 402 durch.

  • Wir überprüfen die Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitsplatzgrenzwerte.
  • Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe in Ihrem Betrieb.
  • Wir führen Sondermessungen und Messungen im Eigeninteresse durch.
  • Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung.
  • Wir führen Untersuchungen nach TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) durch.
  • Wir erstellen eine Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung.
  • Wir überprüfen die Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen.


Beispiele für Gefahrstoffe im Betrieb bzw. in der Luft am Arbeitsplatz:

  • Staub (E-Staub, A-Staub)
  • Staubinhaltsstoffe (Schwermetalle, Dieselruß)
  • Anorganische Gase (Kohlenmonoxid, Stickoxide, Ammoniak etc.)
  • Narkosegase (Lachgas, volatile Anästhetika)
  • Mikroorganismen (Schimmelpilze)
  • Kühlschmierstoffe
  • Lösemittel, Lösemittelgemische
  • Faserförmige Stoffe (Künstliche Mineralfasern und Asbest)
  • Dioxine
  • Isocyanate


Gefahrstoffe im Betrieb und am Arbeitsplatz können die Gesundheit von Arbeitnehmern nachhaltig schädigen. Um die gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Arbeitsplatzgrenzwerte von gefährlichen Stoffen erfüllen zu können, bedarf es einer genauen Kenntnis, der tatsächlichen Arbeitsplatzbelastungen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe und beraten Sie im Umgang mit Gefahrstoffen.


Arbeitsplatzmessungen Ansprechpartner:

Auf individuelle Fragen geben unsere Experten jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


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