Gefahrstoffe

Sicherheitsdatenblätter

Sicherheitsdatenblätter sind für den Schutz der Mitarbeiter und den Umgang mit Gefahrgütern unumgänglich. Die Verwendung von Gefahrstoffen erfordert einen adäquaten Schutz von Mitarbeitern und sonstigen Personen, die mit Gefahrstoffen umgehen.

Gefahrstoffe müssen aus diesem Grund gekennzeichnet werden. Die REACH-Verordnung bildet dabei die rechtliche Grundlage.  Auch der Umweltschutz ist zu beachten. Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe liefern die hierfür wichtigen Informationen:

  • zur Stoffidentifikation (chemische Bezeichnung, CAS Nummern, EINECS Nummern)
  • über gefährliche Inhaltsstoffe bei Zubereitungen
  • über Notfallmaßnahmen
  • über zu beachtende Grenzwerte
  • über Einstufung und Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung 
  • sie geben Lagerhinweise (Wassergefährdungsklasse - WGK)
  • liefern Angaben für die Beförderung auf öffentlichen Verkehrswegen (Gefahrgutklassifizierung)
  • geben Hinweise für die aus dem Einsatz zu erwartenden Emissionen (Emissionsprognosen)


Die EG-Sicherheitsdatenblätter müssen dem beruflichen Verwender (nicht dem privatem Endverbraucher) kostenlos spätestens mit der ersten Lieferung übermittelt werden. Verantwortlich ist der Hersteller, Einführer (auch Handelsunternehmen) oder erneuter Inverkehrbringer (z. B. bei stofflich verwerteten Abfällen).

Die Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe müssen von einer fachkundigen Person erstellt werden und sind regelmäßig zu aktualisieren. Die meisten EU-Länder verlangen, dass das Sicherheitsdatenblatt  in der jeweiligen Landessprache geliefert wird. Im außereuropäischen Wirtschaftsraum (USA – Kanada) gelten jeweils unterschiedliche Anforderungen.

Wir sind Experten rund um das Thema „Sicherheitsdatenblätter“ und bieten Ihnen durch unsere langjährige Erfahrung Lösungen aus einer Hand.

Ein Sicherheitsdatenblatt ist nicht erforderlich für z.B. kosmetische Mittel, zugelassene Arzneimittel, Abfälle zur Beseitigung oder Schädlingsbekämpfungsmittel. Hier sind die jeweils gültigen speziellen Rechtsvorschriften zu beachten.

 

Sicherheitsdatenblätter: Welche Leistungen bieten wir an?

Wir erstellen Ihre individuellen Sicherheitsdatenblätter auf Grundlage Ihrer Angaben in deutscher Sprache.

Wir erstellen Ihre Sicherheitsdatenblätter unter Verwendung  von Standardsätze (EU-Sprachen) in der jeweils veröffentlichten Version.

Daneben bieten wir Ihnen eine umfangreiche Beratung bei offenen Fragen rund um das Sicherheitsdatenblatt sowie den Umgang mit Gefahrstoffen an, z.B. zu Stoffeigenschaften, Gesetzesvorgaben und internationalen Standards.

 

Sicherheitsdatenblätter: Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?

Europäische Rechtsgrundlage für Sicherheitsdatenblätter ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang II (Aufbau und Inhalte).

Die Einstufung und Kennzeichnung, sowie Angaben zur Beförderung und Entsorgung finden sich in der Gefahrstoffverordnung und in den TRGS  (technische Regeln für Gefahrstoffe).

Sicherheitsdatenblätter: Ansprechpartner:

Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


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