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Wasserhaushaltsgesetz

Fachbetriebe nach WHG

Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen müssen besondere Vorgaben erfüllen. So dürfen für bestimmte Tätigkeiten wie z.B. die Errichtung, Instandhaltung und Reinigung nur besonders qualifizierte Unternehmen (Fachbetriebe) beauftragt werden, um eine sachgerechte Ausführung und damit den Schutz unserer Umwelt sicherzustellen. Die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ regelt, welche Tätigkeiten genau an welchen Anlagen von Fachbetrieben durchgeführt werden müssen bzw. welche Anlagen davon ausgenommen sind.

Fachbetrieb in diesem Sinne ist, wer

1. über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige
Personal verfügt, durch die die Einhaltung der Anforderungen nach §62 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes gewährleistet wird, und

2. berechtigt ist, Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens zweijährliche Überprüfung einschließt.


Ihr Nutzen

Die Sachverständigen der TÜV NORD Systems erfüllen als Mitarbeiter einer anerkannten Sachverständigen-Organisation die Voraussetzungen, um Fachbetriebsprüfungen vornehmen zu können. Mit einem entsprechenden Überwachungsvertrag mit der TÜV NORD Systems wird dokumentiert, dass Sie berechtigt sind, den Titel „Fachbetrieb nach WHG“ zu führen.


Was zeichnet uns aus?

  • Jahrzehntelange Erfahrung bei der Betreuung von Fachbetrieben
  • Know-how bei Entwicklung und Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen.


Welche Leistungen bieten wir an?

  • Erstmalige und wiederkehrende Fachbetriebsprüfungen bei Ihnen im Unternehmen
  • Gesetzlich vorgeschriebene Schulungen und Weiterbildung für betrieblich verantwortliche Personen zu den Themen Wasserhaushaltsgesetz und Gewässerschutz


Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wassergefährdeten Stoffen §3 Fachbetriebe finden Sie auf www.bundesrecht.juris.de.


Ansprechpartner:

Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


http://www.tuev-nord.de/de/fachbetriebe-whg-94249.htm
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