Arbeitnehmerdatenschutz 2010

Ihr Nutzen

Fachtagung Arbeitnehmerdatenschutz 2010

16. September 2010 - 17. September 2010

Hamburg

Zahlreiche Fälle unzulässiger und teilweiser krimineller Datenverarbeitungen haben zu Konsequenzen und zu diversen gesetzlichen Änderungen im Datenschutzrecht in 2009 geführt. Es ist Zeit für eine erste Bestandsaufnahme.

 

Im Vordergrund steht der seit dem 1.9.2009 wirksame § 32 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der zu zahlreichen Auslegungsschwierigkeiten führt. Wo verlaufen die Grenzen einer zulässigen Überwachung von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers, insbesondere im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Straftaten. Wie ist das Verhältnis zu den verschiedenen außerhalb des BDSG normierten Compliancepflichten eines Unternehmens. Die Fachtagung versucht eine Annäherung zwischen verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln, optimierten Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und aufsichtbehördlichen Positionen.

Internationale Konzerne gehen dazu über, die Qualifikationsmerkmale in Skilldatenbanken zu erfassen und sie für angeschlossene Konzernunternehmen z.B. im Rahme der Zusammenstellung internationaler Projektgruppen verfügbar zu halten. Die Tagung nimmt die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen dies datenschutzrechtlich zulässig ist.

Zum 1.9.2009 wurde zudem der betriebliche Datenschutzbeauftragte mit einem gesetzlichen Kündigungsschutz ausgestattet. Seine Reichweite soll im Einzelnen beleuchtet werden, insbesondere die Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Teilkündigung und die Möglichkeit von Befristungen im Amt des Datenschutzbeauftragten.

Für Aufsehen haben daneben einige Fälle der Erhebung von Bewerberdaten oder Mitarbeiterdaten etwa im Wege von Blutuntersuchungen, Abfragen in social networks oder Testverfahren wie Potenzialanalysen gesorgt. Derartige Erhebungen von Bewerberdaten erfolgen regelmäßig auf der Grundlage von Einwilligungen der Mitarbeiter. Erfüllen sie die Anforderungen einer freien Entscheidung des Bewerbers? Darf das Internet routinemäßig von Arbeitgebern nach Informationen über Beschäftigte durchsucht werden?

Neue Vorschriften gilt es im Zusammenhang mit dem elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) für Arbeitgeber zu beachten. Diesbezüglich ergeben sich datenschutzrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen zur Zulässigkeit derart umfassender Meldepflichten der Arbeitgeber zu sämtlichen Arbeitnehmern u.a. zum Stichwort "Vorratsdatenspeicherung".

Nach erfolgter Bundestagswahl hat die Regierungskoalition eine umfassendere Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz angekündigt. Die Fachtagung gibt den aktuellen Bearbeitungsstand zu diesem Thema wieder.

Die Fachtagung Arbeitnehmerdatenschutz 2010 ist unverzichtbar für Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Behördliche Datenschutzbeauftragte, Leiter und leitende Mitarbeiter der Bereiche IT-Sicherheit, Revision, Recht und Personal. Sie richtet sich außerdem an Geschäftsführer, bei denen Datenschutz ein "Chefthema" ist sowie an Betriebsräte und Rechtsanwälte.

 

Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 860,00 € zzgl. MwSt.
Die Gebühr beinhaltet die Teilnehmerunterlagen und die Verpflegung.


Frühbucher aufgepasst!
Bei Anmeldung bis zum 16.07.2010 beträgt die Teilnahmegebühr nur 790,-- Euro.
Behördenvertreter zahlen nur 50 % der Teilnahmegebühr.


Veranstaltungstermin/-ort
16. bis 17. September 2010

Park Inn Hamburg Nord
Oldesloer Straße 166
22457 Hamburg

Telefon: 040 180711-0
Telefax: 040 180711-111
http://www.park-inn-hamburg.de/


Die Teilnehmerzahl ist begrenzt - sichern Sie sich
online Ihren Platz, oder nehmen Sie persönlichen Kontakt zu uns auf.


Ihre Ansprechpartnerin

Clarissa Hörnke
Große Bahnstraße 31
22525 Hamburg

Telefon: +49 (0)40 8557-2920
Telefax: +49 (0)40 8557-2958
choernketuev-nord.de

Programm

Die Themen im Überblick

  • Compliancepflichten des Unternehmens und Verhältnis zu § 32 BDSG

  • Möglichkeit zur "Korrektur" von § 32 BetrVG durch Betriebsvereinbarungen?

  • Die Sicht der Aufsichtsbehörden zur Zulässigkeit (verdachtsloser) Leistungs- und Verhaltenskontrollen gegenüber Mitarbeitern

  • Fragerecht des Arbeitgebers und die Zulässigkeit der Nutzung von Social Networks

  • Aktuelle Praxisfragen im Umgang mit Bewerberdaten

  • Praxisprobleme bei Einwilligungen der Arbeitnehmer: Potenzialanalysen, Bewerbertestverfahren und freie Entscheidung der Beschäftigten

  • Zulässigkeit von Skilldatenbanken im internationalen Konzernverbund

  • Grenzen des gesetzlichen Kündigungsschutzes zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten - Auswirkungen und Verhältnis zur Rechtsprechung des BAG zum Erfordernis gleichzeitiger Teilkündigung sowie
    Befristungsmöglichkeiten interner Datenschutzbeauftragten

  • ELENA: Sachstand und aktuelle Entwicklungen

  • Arbeitnehmerdatenschutz quo vadis?
    Ausblick auf zukünftige Entwicklungen


Die Teilnehmerzahl ist begrenzt - sichern Sie sich online Ihren Platz, oder nehmen Sie persönlichen Kontakt zu uns auf.


Die ausführliche Programmbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Folder, den wir Ihnen hier zum Download bereit stellen.


http://www.tuev-nord.de/de/Messen__Veranstaltungen_1829_DEU_Arbeitnehmerdatenschutz_82259_DEU_PRODUCTIVE.htm
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