Amtliche Untersuchungen
HU-Plaketten: Ab sofort auch in Ihrer Werkstatt
Über 15.000 Autohäuser und Werkstätten sind schon unsere Partner: Ab wann gibt es bei Ihnen die HU-Plakette vor Ort? Bei Ihren Kunden ist die Haupt- oder Abgasuntersuchung fällig oder etwas am Fahrzeug verändert worden? Wenn Sie es wünschen kommen wir ab sofort auch in Ihre Werkstatt. Unsere unabhängigen Prüfingenieure prüfen schnell und zuverlässig und haben umfangreiche Erfahrungen mit Fahrzeugen aller Fabrikate. Ihr Tagesgeschäft wird nur minimal beeinträchtig: Durch einen schnellen Zugang zu umfangreichen Datenbanken werden auch seltene Fahrzeugtypen zügig bearbeitet: Ihre Kunden werden es Ihnen danken!
Was prüft TÜV NORD Mobilität in Ihrer Werkstatt
- Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO auch mit
- Abgasuntersuchung
- ggf. Prüfung der Gasanlage
- Sicherheitsprüfung gemäß § 29 StVZO
- Begutachtung von Fahrzeugveränderungen gemäß §§ 19 StVZO und 13 FZV
So unterstützt Sie TÜV NORD Mobilität vor Ort
- Speziell ausgebildete Prüfingenieure haben umfangreiche Erfahrungen mit Fahrzeugen aller Fabrikate
- Zügige Abwicklung durch schnellen Zugang zu umfangreichen Datenbanken
- Minimale Beeinträchtigung des laufenden Tagesgeschäfts in Ihrer Werkstatt
TÜV NORD Mobilität: Vertrauen Sie auf die Kompetenz und Erfahrung
Sie haben Fragen zum Leistungsumfang, sind an unserer aktuellen Preisliste interessiert oder wünschen ein Beratungsgespräch?
Auf individuelle Fragen geben unsere Experten jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem klick auf das Kontaktfeld oben rechts.
Neue HU-Vorschriften ab 1. Juli 2012
Für alle, die gerne wissen, wo es langgeht
Am 1. Juli 2012 tritt die Verordnung für die Neuregelung der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen in Kraft. Die Neuerungen sorgen zum einen für mehr Transparenz bei der Hauptuntersuchung und tragen zum anderen dazu
bei, die hohen Sicherheitsstandards im Straßenverkehr auch in Zukunft zu gewährleisten.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Prüfungsfahrt zu Beginn der HU:
- Mit einer Konditionierungsfahrt bei mindestens 8 km/h werden die elektronischen Sicherheits-Assistenzsysteme für die Prüfung aktiviert
Einheitlicher Mangelbaum:
- Ausführlichere Informationen zu den am Fahrzeug festgestellten Mängeln ermöglichen einen präzisen Reparaturauftrag
HU-Adapter:
- Die Systemdatenprüfung wird schrittweise durch die Fahrzeug-Schnittstellenprüfung mit dem HU-Adapter abgelöst
Neue Ausstattungsvorschriften:
- Für alle Untersuchungsstellen wird u.a. ein Scheinwerfereinstellgerät Pflicht!
Neue HU-Bremsenrichtlinie:
- Bezugswertverfahren, Bremskraftverteilung, ggf. Vorführung teilbeladener Fahrzeuge oder Beladungssimulation
Fälligkeit der HU:
- Keine Rückdatierung der HU-Plakette mehr.
In der Broschüre für unsere Autohaus- und Werkstattkunden erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die gesetzlichen Neuerungen.
Download Broschüre zu HU-Änderungen 1. Juli 2012
HU-Vorschriften ab 1. Juli 2012
Alle Informationen rund um die HU-Änderungen ab Juli 2012 finden Sie hier leicht und verständlich erklärt.
