Berufskraftfahrer-Qualifikation

Berufskraftfahrer-Qualifikation

Bus- und Lkw-Fahrer machen sich schlau

Mehr Sicherheit, mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Ansehen: Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz müssen alle Lkw- und Busfahrer sich ständig weiterbilden. Auch Aushilfsfahrer sind von diesem Gesetz betroffen. TÜV NORD bietet Ihnen die entsprechenden Kurse.

Clever fahren mit der TÜV NORD Akademie

Früher galt: Gelernt ist gelernt. Hatte ein Berufskraftfahrer seinen Führerschein in der Tasche, hatte er freie Fahrt. Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz stehen neben dem Führerschein eine Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildungen auf dem Lehrplan. Innerhalb von 5 Jahren müssen sie mindestens 35 Unterrichtsstunden in Form von eintägigen Schulungen absolvieren.


Ziele des Gesetzes sind:

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr
  • Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise


Die TÜV NORD Akademie bietet Ihnen entsprechende Lehrgänge. Wer es sich ganz bequem machen möchte, kann auch firmeninterne Trainings buchen. 


Für wen gilt das Gesetz?

Der Gesetzgeber verlangt, dass alle gewerblichen Lkw- und Bus-Fahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung durchlaufen.
Das bedeutet im Klartext:

  • Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 und Lkw-Fahrer, die am 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen.
  • Neueinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.09.2009 (Lkw-Fahrer) erwerben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation).


Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen.


Ausnahme-Erscheinungen des Gesetzes

Ausgenommen vom Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz sind:

  • Kfz mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Kfz von Bundeswehr, Polizei, Zivil- und Katastrophenschutz, Straßenreinigung
  • Kfz, die zur Notfallrettung eingesetzt werden
  • Kfz zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet
  • Werkstattpersonal (Probefahrten)


Wichtig, auch für Führerscheininhaber: Ohne Weiterbildung drohen hohe Bußgelder

Die erfolgreich abgeschlossene Grundqualifikation und Weiterbildung wird Ihnen mit Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein eingetragen.
Wem dieser Weiterbildungs-Nachweis fehlt, ist bei einer Kontrolle dran: Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall empfindliche Bußgelder vor:

  • bis 5.000 € für Fahrer
  • bis 20.000 € für UnternehmerWeiterbildungen auf dem Lehrplan. Innerhalb von 5 Jahren

http://www.tuev-nord.de/de/Berufskraftfahrer-Qualifikation_3092_Bus-_und_Lkw-Fahrer_machen_sich_schlau_3093_DEU_PRODUCTIVE.htm
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