Bahntechnik

Triebfahrzeugführer

Untersuchungen für Eisenbahner gemäß Triebfahrzeugführerschein-Verordnung

Eisenbahner im Allgemeinen und Triebfahrzeugführer im Besonderen haben wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben zu erfüllen. Die Tätigkeit des Triebfahrzeugführers ist  ferner mit erheblichen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden. Ein Triebfahrzeugführerschein kann daher u.a. nur erteilt werden, wenn die gesundheitliche und psychologische Eignung gegeben ist.

Die 2011 in Kraft getretene Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) nennt  medizinische und psychologische Anforderungen an Triebfahrzeugführer und erläutert auch, welche Voraussetzungen Stellen oder Personen erfüllen müssen, die entsprechende Untersuchungen durchführen.

Anerkannte Untersuchungsstelle

Nur Stellen bzw. Mediziner und Psychologen, die vom Eisenbahnbundesamt (EBA) explizit anerkannt und im entsprechenden Register des EBA eingetragen sind, dürfen diese Untersuchungen durchführen.

Die TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG ist anerkannte Stelle gem. § 7 d Abs. 1 Nr. 3 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V. m § 16 Abs. 4 Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) .

Wir sind seit vielen Jahren Partner von Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie von Ausbildungsinstituten für Lokführer.

Gerne führen wir auch für Ihr Unternehmen die entsprechenden medizinischen und / oder psychologischen Untersuchungen Ihrer Triebfahrzeugführer schnell und kompetent durch. Mit über 50 Untersuchungsstellen in Deutschland sind wir nahezu überall mit einer Untersuchungsstelle vertreten. Diese sind zentral gelegen (meist in Bahnhofsnähe) und gut zu erreichen.

Kontaktieren Sie uns für einen kurzfristigen Termin!

Sie können sich an jede Untersuchungsstelle wenden oder kontaktieren Sie Dr. Ralf Buchstaller unter rbuchstallertuev-nord.de


http://www.tuev-nord.de/de/Betriebsdiensttauglichkeit_2122.htm
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Betriebsdiensttauglichkeit_2122.htm

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