Digitale Kontrollgeräte
Digitales EG-Kontrollgerät löst die Tachoscheibe ab
Nach Vorgabe der EU-Kommission fahren schon seit 2006 viele Nutz-, Zug- und Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit einem digitalen EG-Kontrollgerät. Welche Fahrzeuge genau umgerüstet sein müssen, lässt sich schnell herausfinden. Um die Sicherheit der Passagiere und des Begleitverkehrs zu sichern, ist eine Prüfung des Fahrverhaltens unerlässlich. Die digitalen Geräte arbeiten viel genauer als die gute alte Tachoscheibe und speichern die Daten wesentlich länger vor. Folgende Fahrzeuge müssen heute das digitale EG-Kontrollgerät führen:
- Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen
- Zugfahrzeuge von Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen, deren Summe der zulässigen Gesamtgewichte über 3,5 Tonnen liegt
- Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen
Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 1996 zur Personenbeförderung mit einem Gesamtgewicht von mehr als 10 t und mehr als acht Fahrgastplätzen sowie zur Güterbeförderung mit einem Gesamtgewicht von mehr als 12 t müssen auf ein digitales Kontrollgerät umrüsten, wenn ein Austausch des alten Kontrollgeräts erforderlich wird. Erfolgt die Übermittlung der Signale an ein Altgerät elektrisch, darf dieses nur noch gegen ein digitales Kontrollgerät ausgetauscht werden: Unabhängig von dem Datum der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs.
Alle Fahrzeuge, die von dieser Regelung nicht betroffen sind, haben wir in einer PDF-Datei für Sie zusammengestellt, die Sie unten unter dem Punkt Download finden.
Das digitale EG-Kontrollgerät rettet leben: und schützt vor Überanstrengung
Der Berufsalltag für Fahrer von Reisebussen und LKWs ist anstrengend und verantwortungsvoll: Die Zunahme des Verkehrsaufkommen und der aufreibende Job birgt viele Gefahren. Das digitale EG-Kontrollgerät trägt durch die elektronische Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten zur Einhaltung der Sozialvorschriften bei. Es ist im Armaturenbrett des Fahrzeugs eingebaut und zeichnet Zeit, Geschwindigkeit und Entfernung der Fahrten auf. Auf einer persönlichen Chipkarte werden die Tätigkeiten der Fahrer automatisch aufgezeichnet und diese Informationen werden mindestens ein Jahr lang gespeichert. Jeder Fahrer erhält in der EU nur eine Chipkarte.
Weiterführende Informationen zu den Digitalen Kontrollgeräten erhalten Sie auch beim Bundesamt für Güterverkehr.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, finden Sie in der Spalte oben rechts den passenden Kontakt. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!
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