EU-Führerscheinrecht
Europas neues Führerschein ABC
Was wird aus Deutschlands alten Führerscheinen? So viel ist amtlich: Sie dürfen Ihren Führerschein mit der Klasseneinteilung nach Zahlen noch bis spätestens 2032 behalten. Auch die damit verbundenen Rechte bleiben Ihnen sicher. Doch vieles spricht dafür, den Führerschein in das aktuelle, mit Buchstaben gekennzeichnete System zu übertragen.
Ab 50 müssen Sie aufpassen
Einschränkungen gibt es bei bestimmten Klassen ab dem 50. Lebensjahr. Notwendige Umstellungen oder Verlängerungen sollten Sie rechtzeitig, etwa drei Monate vor dem Ablauftermin, bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Ab 50 ist Schluss mit Führerschein Klasse 2
Ihren Führerschein Klasse 2 müssen Sie spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres umstellen lassen: Denn mit dem 50. Geburtstag ist Schluss der alten Fahrlizenz. Allerdings können Sie mit einem ärztlichen Gutachten eine Verlängerung beantragen. Eine Gesundheitsuntersuchung darf vom Hausarzt durchgeführt werden, die Überprüfung des Sehvermögens muss durch einen Augenarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner erfolgen.
Was wird aus der Führerschein Klasse 3?
Wenn Sie Ihren alten Führerschein der Klasse 3 auf EU-Führerschein umstellen lassen, erhalten Sie neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger automatisch auch die Klassen C1 und C1E.
Damit dürfen Sie auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t und Züge bis 12 t fahren. Einzige Einschränkung: Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Es gibt keine zeitliche Befristung. Auch regelmäßige Untersuchungen beim Arzt bleiben Ihnen erspart.
Möchten Sie auch weiterhin den vollen Umfang den Führerschein der Klasse 3 nutzen, müssen Sie diese Umstellung besonders beantragen. Dieses gilt beispielsweise für Züge mit maximal drei Achsen und 18,5 t Gesamtgewicht. Sie erhalten dann den Führerschein der Klasse CE, der allerdings nur bis zum 50. Lebensjahr gilt. Mit einer ärztlichen Untersuchung und einem Sehtest können Sie die Fahrerlaubnis jeweils um fünf Jahre verlängern.
Achtung: Sollten Sie Ihren Klasse-3-Führerschein nicht umstellen lassen, entfällt mit Ihrem 50. Geburtstag die Berechtigung für die eingeschränkte Klasse CE. Unter Vorlage der ärztlichen Gutachten kann eine Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgen.
Möchten Sie die teilweise weitergehenden Möglichkeiten der neuen Klassen ausnutzen (beispielsweise Klasse BE ohne Begrenzung der Anzahl der Achsen), müssen Sie Ihren alten Führerschein in einen neuen Scheckkartenführerschein umschreiben lassen.
