Fragen und Antworten
Besser informiert. Besser fahren. Besser jetzt.
Häufig trägt man den Führerschein in der Brieftasche direkt über dem Herzen. Und für die meisten von uns ist er wirklich eine Herzenssache. Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um die geliebte Lizenz zum Fahren.
- Muss ich als Führerscheininhaber meinen alten grauen oder rosa Führerschein umtauschen?
Ja, spätestens bis zum 18.01.2033.
Um möglichen Beanstandungen im Ausland vorzubeugen, sollten jedoch Autofahrer, die auf Nummer sicher gehen wollen, ihren alten Führerschein in das neue EU-Dokument in Form der handlichen Plastikkarte umtauschen.
(Siehe auch: Besonderheiten des EU-Führerscheinrechts) - Darf ich mit meinem alten Klasse 3 Führerschein eigentlich Leichtkrafträder (11 KW/ 125 ccm/ 0,1 KW/kg Leermasse) der Klasse A1 (alt: Klasse 1b) fahren?
Ja und nein.
Wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erworben haben, dann dürfen Sie Leichtkrafträder fahren.
Haben Sie ihn erst nach diesem Datum erworben, dann leider nicht mehr. - Ich habe meinen alten Klasse 3 Führerschein in einen neuen EU-Scheckkartenführerschein umschreiben lassen. Dort steht nun auch die Klasse CE mit der Schlüsselnummer 79.
Darf ich jetzt Sattelkraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht fahren?
Nein.
Die Eintragungen berücksichtigen nur den bisherigen Besitzstand.
(Siehe auch: das Führen von Zugkombinationen mit den Klassen C1E, BE und der "alten" Klasse 3) - Muss ich immer eine Mofa-Prüfung ablegen?
Nein. Wenn Sie vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen Sie keine Mofa-Prüfbescheinigung.
(Siehe auch: Mofa-Prüfbescheinigung) - Darf ich mit der Klasse A eigentlich Trikes oder Quads fahren?
Ja und nein.
Wenn Sie die Klasse A ab dem 19.01.2013 erwerben bzw. erworben haben, dürfen Sie Trikes fahren, da sie mit diesem Datum Bestandteil des Umfangs der Klasse werden. Allerdings muss beachtet werden, dass das Mindestalter für Trikesüber 15 KW Leistung bei mindestens 21 Jahre liegt. Bis zu dem genannten Datum ist die Klasse B (oder Klasse 3) erforderlich.
Handelt es sich um dreirädrige Kleinkrafträder oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bis max. 45 km/h; also auch kleine Quads), wird die Klasse AM benötigt. - Darf ich mit der Klasse A, die ab dem 19.01.2013 erworben wird, schnelle Quads fahren?
Nein.
Dafür ist weiterhin die Klasse B (oder Klasse 3) erforderlich. Nur für die "kleinen Quads" bis zu einer Geschwindigkeit von max. 45 km/h ist die Klass AM ausreichend. - Welche leeren Busse darf ich ab dem 1. Februar 2005 mit meinem „LKW-Führerschein“ noch fahren?
Durch die Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung wird das Führen von leeren Bussen mit einem LKW Führerschein eingeschränkt, da diese Freizügigkeit nicht mit den Vorschriften der Europäischen Union vereinbar ist.
Was Sie fahren dürfen, hängt vom Zeitpunkt des Fahrerlaubniserwerbs ab.
Anhand der Übersicht können Sie erkennen, was zulässig ist.
