Gefahrguttransporte / Gefahrgutfahrzeuge
Gefahr oder Gut: entscheiden Sie selbst
Für den Transport von Gütern, die aufgrund Ihrer Eigenschaften als gefährlich gelten gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften: TÜV NORD Mobilität hilft im Gesetzesdschungel mit professioneller Beratung, Betreuung und Schulungen – und führt die Prüfungen durch.
Auch wenn die Vorgaben den Speditionsalltag erschweren ist eins klar: So unterschiedlich die transportierten Güter sind, so unterschiedlich sind auch die einzuhaltenden Vorschriften. Schließlich geht es um Güter, die bei Unfällen oder falscher Beladung verheerende Katastrophen verursachen können. TÜV NORD Mobilität unterstützt Sie bei allen Fragen zum Thema Gefahrguttransporte und – fahrzeuge.
Alles muss seine Verordnung haben
In der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB – für die Gefahrgutbeförderung in Deutschland und innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sowie im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – ADR – für grenzüberschreitende Gefahrgutbeförderung finden Sie alle relevanten Informationen. Aber wer in Ihrer Firma kann dieses umfassende Gefahrgut-Wissen schon immer parat haben? Wir betreuen Ihre Gefahrengutbeauftragten, oder übernehmen auf Wunsch komplett dessen Aufgaben.
Prüfung von Fahrzeugen nach GGVSEB/ADR
Die GGVSEB und das ADR teilen die Gefahrgutfahrzeuge je nach Verwendungszweck in Fahrzeugtypen bzw. Beförderungseinheiten ein, die je nach Gefahrstoff unterschiedlichen Anforderungen genügen müssen und entsprechend ausgerüstet sein müssen. Für einige Fahrzeugtypen ist das einhalten spezieller Bau- und Ausrüstungsvorschriften durch eine Zulassung für die Gefahrgutbeförderung zu bescheinigen. Dies betrifft insbesondere die Tankfahrzeuge, Trägerfahrzeuge für Tankcontainer und Aufsetztanks und Fahrzeuge zur Beförderung von Explosivstoffen sowie die Zugfahrzeuge solcher Fahrzeuge.
Die erstmalige Ausstellung der ADR-Zulassungsbescheinigung kann nur an TÜV-STATIONEN erfolgen, die auch Gutachten zur Erst- und Wiederzulassung erstellen. Die nötigen Angaben zu unseren TÜV-STATIONEN finden Sie hier. Nach bestandener Prüfung werden Ihnen die Zulassungsbescheinigungen mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt. Eine wiederkehrende Prüfung der Fahrzeuge und eine Verlängerung der Zulassungsbescheinigung sind ab dann einmal jährlich erforderlich. Diese Untersuchung können Sie an jeder unserer Prüfstationen durchführen lassen.
