hu-neuerungen-123

Häufig gestellte Fragen

Was Sie schon immer über die Hauptuntersuchung wissen wollten

 

Autofahrer fragen, TÜV NORD Mobilität antwortet

 

 

 

Was ändert sich bei der Hauptuntersuchung zum 01. Juli 2012?
Die Hauptuntersuchung (HU) wird zum 1. Juli 2012 an die weiterentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik angepasst. Ziel ist es, die Effizienz und Hochwertigkeit der HU unter vollständiger Einbeziehung der modernen Fahrzeugsicherheitssysteme zu sichern und damit die Verkehrssicherheit zu fördern.

Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
Für alle ab dem 1. Juli 2012 neu zugelassenen Fahrzeuge erfolgt die Prüfung der sicherheitsrelevanten elektronischen Fahrzeugsysteme, z.B. dem Fahrzeugstabilisierungssystem, ab 2013 mittels eines speziellen HU-Adapters, der an die Diagnoseschnittstelle des Fahrzeugs angeschlossen wird. Durch die Verwendung des HU-Adapters wird schnell und zuverlässig festgestellt, ob alle ab Werk verbauten Sicherheitssysteme noch vorhanden und voll funktionsfähig sind. Somit soll sichergestellt werden, dass das Sicherheitsniveau eines Fahrzeugs über seinen gesamten Nutzungszeitraum erhalten bleibt.

Ab dem 1. Juli erhalten Autobesitzer außerdem eine bundeseinheitliche Beschreibung zu den an ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln. Sie enthält die Nennung des betroffenen Fahrzeugteils, des Mangels selbst sowie den Ort, an dem das Bauteil angebracht ist. Aufgrund dieser eindeutigen Mängelbeschreibung können Sie das Untersuchungsergebnis einfach nachvollziehen und z.B. Ihrer Werkstatt einen sehr präzisen Reparaturauftrag erteilen.

Außerdem ist vorgesehen, dass neben Mängeln bei Bedarf auch Hinweise auf sich in naher Zukunft abzeichnende Mängel im Untersuchungsbericht aufgenommen werden können. Hinweise haben jedoch keinen Einfluss auf die Zuteilung der HU-Plakette.

Mit der Neuregelung wird ab Juli außerdem die Rückdatierung der HU-Plakette durch eine erweiterte HU ersetzt. Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale HU.

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Woran erkenne ich, wann ich zur Hauptuntersuchung muss?
Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) steht in Ihrem Fahrzeugschein. Gleichzeitig können Sie ihn an der runden Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen: Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den Monat.

Bei abgemeldeten Fahrzeugen können Sie den Termin nur der Abmeldebescheinigung oder dem letzten Untersuchungsbericht entnehmen.
Sofern Sie bereits neue EU-Fahrzeugpapiere haben, ergibt sich der HU-Termin aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein), die bei der Abmeldung nicht mehr einbehalten wird.

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Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?

  • Den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief und, falls vorhanden, Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein) 
  • Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung
  • Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder Zubehör-Lenkräder, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.
     

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Muss ich mich zur Hauptuntersuchung extra anmelden?
Unser Tipp: Der TÜV NORD TerminService mit Sofort-dran-Garantie macht aus langem Warten ein kurzes Vergnügen. Vereinbaren Sie einfach mit dem Online Termin Service einen Wunschtermin bei der TÜV-STATION in Ihrer Nähe.

Oder Sie rufen uns an: kostenloses Service-Telefon: 0800 80 70 600.
Eine Anmeldung ist aber nicht zwingend erforderlich.

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Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zur Hauptuntersuchung komme?
Wenn Sie den Termin zur HU verpassen, droht der Gesetzgeber mit Geldstrafen. Beim TÜV wird aber keine Strafe erhoben.
Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass die HU abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert.
Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend ist oder eine Vollabnahme erforderlich ist.

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Was muss ich tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt?
Die HU ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen.

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Kann ich die Ein-Monatsfrist für die Nachprüfung verlängern lassen?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie eventuelle Mängel beseitigen und den Wagen innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorführen. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen staatlich anerkannten Feiertag, ist der nächste Werktag der letzte mögliche Nachprüfungstermin. Eine weitere Verlängerung ist leider nicht möglich.

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Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

  • Mehr als zwei Monate : € 15,--
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
  • Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg


Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

  • Bis zu zwei Monate: € 15,--
  • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
  • Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg


Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,-- kosten.
Beim TÜV wird eine Überziehung der Nachprüffrist selbstverständlich nicht bestraft.

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Kann ich die Hauptuntersuchung im Ausland machen lassen?
Die Hauptuntersuchung können Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland durchführen lassen. Sollte Ihre HU-Plakette während eines längeren Auslandsaufenthalts abgelaufen sein, sollten Sie mit der abgelaufenen Prüfplakette nach dem Grenzübertritt schnellstmöglich zur nächstgelegenen TÜV-STATION fahren. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall die Vereinbarung eines Termins.

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Was hat sich mit der Reform der Hauptuntersuchung geändert?

Elektronische Fahrzeugsysteme

Zum modernen Fahrzeug gehören immer mehr sicherheits- und umweltrelevante Fahrzeugeinrichtungen mit elektronischen Komponenten, beispielsweise Antiblockiersysteme, Airbags und Motorsteuergeräte. Innovative Assistenzsysteme wie fahrdynamische Stabilitätssysteme, Bremsassistenten, aktive Lenkanlagen, Abstandswarngeräte oder Abbiegelicht sind auf dem Vormarsch.
Diese Systeme funktionieren nur mittels einwandfreier elektronischen Steuerungen, Sensoren, Aktoren sowie elektronischen Kontakten und Leitungen.
Diese technischen Entwicklung zeigt sich auch in der StVZO: Sicherheitsrelevante elektronische Fahrzeugbauteile /-systeme müssen regelmäßig technisch untersucht werden.
Bei Fahrzeugen mit einem On-board-Diagnosesystem (OBD-Fahrzeugen) überprüfen wir die Systemdaten folgender acht elektronischer Fahrzeugbaugruppen /-systeme:

Bauteile / Systeme  Beispiele
Bremsanlage Antiblockiersystem (ABS), elektromechanische Feststellbremse, Bremsassistent
Lenkanlage  Elektronisch gesteuerte variable Übersetzung (Aktivlenkung), elektromechanische Lenkung
Aktive lichttechnische Einrichtungen Kurvenlicht, Abbiegelicht, automatische Leuchtweitenregelung, adaptives Bremslicht, automatisches Licht
Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme Automatischer Gurtstraffer, Pre-Safe bei Erkennung von Unfallgefahr (Sitz und Kopfstützen aufstellen, Fenster schließen usw.)
Airbag  Front-, Seiten-, Kopf- und Knieairbag, Airbagsteuerung bzw. An/-Abschaltung in Abhängigkeit von der Sitzbelegung
Dynamischer Überrollschutz Bei Unfallgefahr (Parameter: Verzögerung, Wank- und Nickwinkel) automatisch ausfahrender Überrollbügel bei Cabrios
Geschwindigkeitsbegrenzer  Geschwindigkeitsregelsysteme
Fahrdynamische Regelsysteme mit Eingriff in die Bremsanlage Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), Automatisches Sperrdifferenzial (ASD), Aktive Geschwindigkeitsregelung (Cruise-Control), Antriebs-Schlupfregelung (ASR)

Systemdaten können sein:

  • Verbau- und Lageinformationen sowie Identifizierungsmerkmale
  • Fehlercodes
  • definierte Prüfabläufe
  • Messwerte physikalischer Größen
  • manipulationssichere Anzeigen


Für elektronische Baugruppen/Systeme gibt es folgende Prüfmöglichkeiten:

  • Identifizierung und Versionskontrolle von Komponenten (Steuergeräte, OBD, Bussysteme)
  • Vergleich mit Referenzdaten (Messwerte, Anzeigen)
  • Abarbeiten eines vorgegebenen Prüfalgorithmus, z.B.
  • Ein- und Ausschalten der Zündung in bestimmter Reihenfolge unter Beachtung des definierten Aufleuchtens / Erlöschens von Kontrollleuchten
  • Betätigung von Pedalen, Lenkrad und Schaltern in bestimmter Reihenfolge
  • Beachtung der Reaktionen der Anzeigen im Bord-Display und des Aufleuchtens / Erlöschens von Kontrollleuchten
  • Durchführen einer „Testfahrt“ mit Schrittgeschwindigkeit (max. 8 km/h)


Auslesen von Fehlerspeichern ist bei der HU zurzeit noch nicht vorgesehen.

Die Systemdatenprüfung soll sicher stellen, dass:

  • alle sicherheitstechnisch erforderlichen Systeme verbaut sind
  • die korrekte Elektronik- und Programmversion vorhanden ist
  • die Systeme sicher und einwandfrei arbeiten

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Besser informiert:

Die Broschüre zur Hauptuntersuchung
Laden Sie sich die Broschüre am besten gleich im PDF-Format herunter.


http://www.tuev-nord.de/de/Haeufig_gestellte_Fragen_2606_Was_Sie_schon_immer_ueber_die_Hauptuntersuchung_wissen_wollten_2607_DEU_PRODUCTIVE.htm
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