Strassenverkehrs-Ordnung im Klartext

Kindersitz

Kinder unter 12 Jahre müssen auf einem altersgerechten Kindersitz Platz nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie vorne oder hinten sitzen. Falls Sie diese Sicherheitsbestimmung nicht einhalten, drohen Ihnen Punkte in Flensburg und ein Bußgeld.
Ausgenommen von der Regel sind Kinder, die größer als 150 cm sind. Für sie gilt die normale Anschnallpflicht.


http://www.tuev-nord.de/de/Kindersitz_2807_Kindersitz_2808_DEU_PRODUCTIVE.htm
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