Oldtimer

Oldie-Hitparade

Auf Hochglanz polierter Lack, blitzender Chrom: Beim Anblick eines frisch herausgeputzten Klassikers leuchten nicht nur die Augen eingefleischter Liebhaber. Wir verraten Ihnen, worauf Sie noch Augenmerk haben sollten; denn auch der Fiskus hat ein Herz für Oldies.


Die H-Nummer für Kult-Bikes

Seit 1997 gibt es eine spezielle Oldtimer-Zulassung. Sie erkennen diesen Kult-Status am amtlichen Kennzeichen: Hinter der Erkennungsnummer folgt der Buchstabe „H".
Das Finanzamt besteuert Oldtimer derzeit pauschal mit 191 Euro pro Jahr. Für Oldtimer-Krafträder beträgt die Kfz-Steuer zurzeit nur 46 Euro pro Jahr.


Ab wann gilt ein Kraftrad als Oldtimer?

  • Ihr Motorrad muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in Betrieb genommen worden sein.
  • Manche Zulassungsbehörden achten nicht auf das genaue Zulassungsdatum, sondern richten sich lediglich nach dem Jahr der Erstzulassung. Am besten Sie erkundigen sich bereits vorher bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur muss das Fahrzeug begutachten. Falls Ihr Fahrzeug zugelassen ist oder gültige Fahrzeugpapiere hat, überprüft beispielsweise ein TÜV NORD Fachmann den Sicherheitszustand. Diese Untersuchung entspricht der Hauptuntersuchung.
  • Falls Sie keinen oder nur einen ungültigen Fahrzeugbrief haben, müssen die Prüfer den Gesamtzustand des Fahrzeugs begutachten
  • Ihr Motorrad muss als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut bewertet werden

Wann ist ein Motorrad ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"?

Bevor Ihre Oldie-Maschine das begehrte H-Schild bekommt, muss der Prüfer sie als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ adeln. Die Bedingungen hierfür regelt der Paragraf 23 StVZO:

  • Das Moped muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein.
  • Die einschlägige Oldtimerliteratur spricht in diesem Fall vom Zustand 3: Das Fahrzeug zeigt normale Spuren der Jahre, hat nur kleinere Mängel, ist jedoch voll fahrbereit. Ihr Oldtimer ist nicht durchgerostet, und es sind keine sofortigen Reparaturen notwendig.
  • Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein. Das heißt: Es sieht so aus, wie damals, als es erstmals das Straßenlicht der motorisierten Welt erblickte. Falls es verändert wurde, dann nur im damals üblichen Rahmen. Kleiner Tipp: Bei sehr seltenen Fahrzeugen ist es hilfreich, wenn Sie Modelldokumentationen, Handbücher oder Prospekte vorlegen.

Bei einigen Merkmalen darf Ihr Fahrzeug vom Original abweichen, beispielsweise:

  • Lackierung
  • anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
  • Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
  • originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage

Welche Umbauten werden anerkannt?

  • Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein.
  • Erlaubt sind Katalysatoren.

Im Zweifelsfall sprechen Sie bereits vor der Prüfung mit einem Sachverständigen von TÜV NORD Mobilität.


http://www.tuev-nord.de/de/Oldtimer_3001.htm

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