Wer darf prüfen?

Sicherheitsprüfung

Wer darf prüfen?

Die Sicherheitsprüfung dürfen durchführen:

  • Amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) der Technischen Prüfstellen (TP) und Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen (ÜO)
  • Anerkannte Kfz-Werkstätten. Die entsprechende Anerkennung mit Befugnis zur SP-Durchführung erteilen die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen
    (Handwerkskammern, Kfz-Innungen)

Kfz-Werkstätten, die die neue SP durchführen wollen, müssen darüber hinaus folgende Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen:

  1. Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Schulung, die dem jeweiligen Stand der Technik der zu prüfenden Fahrzeuge entspricht
  2. Nachweis der Dokumentation der Betriebsorganisation, deren Regeln die ordnungsgemäße Durchführung der SP sicherstellen


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Wer_darf_pruefen_4581.htm

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