Sicherheitsprüfung
Wer darf prüfen?
Die Sicherheitsprüfung dürfen durchführen:
- Amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) der Technischen Prüfstellen (TP) und Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen (ÜO)
- Anerkannte Kfz-Werkstätten. Die entsprechende Anerkennung mit Befugnis zur SP-Durchführung erteilen die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen
(Handwerkskammern, Kfz-Innungen)
Kfz-Werkstätten, die die neue SP durchführen wollen, müssen darüber hinaus folgende Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen:
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Schulung, die dem jeweiligen Stand der Technik der zu prüfenden Fahrzeuge entspricht
- Nachweis der Dokumentation der Betriebsorganisation, deren Regeln die ordnungsgemäße Durchführung der SP sicherstellen
