Zulassungsunterstützung
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Die Zulassung von Bahnfahrzeugen und anderen Teilsystemen wie der Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung unterliegt der europäischen Harmonisierung, soweit die europäischen Eisenbahnrichtlinien anzuwenden sind. Die Transeuropäische Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (TEIV), Technische Spezifikation Interoparabilität (TSI) und Transeuropäisches Netz (TEN) beschreiben das Umfeld, in dem sich die Zulassungsverfahren bewegen.
Dieses europäische Zulassungsverfahren wird über benannte Stellen abgewickelt, wobei die nationalen Sicherheitsbehörden eingebunden bleiben. Die nationalen Sicherheitsbehörden übernehmen im europäischen Zulassungsprozess weiterhin wichtige Aufgaben wie die Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung für Teilsysteme, die Prüfung des eventuell verbleibenden nationalen Anteils im Zulassungsverfahren oder die Erstellung und Prüfung der Einhaltung eigener Anforderungen, welche die Besonderheiten des nationalen Verkehrs betreffen.
Für die Zulassung von Bahnfahrzeugen und anderer Teilsysteme, auf die die europäischen Eisenbahnrichtlinien noch nicht anzuwenden sind, werden weiterhin nur die nationalen Zulassungsverfahren genutzt. Einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Aufwandes bei der Zulassung eines Fahrzeugs zum Betrieb in mehreren Ländern leisten die nationalen Übereinkommen.
