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Abstinenznachweis

Alkohol-Abstinenznachweis und Drogenscreening

Ein Abstinenznachweis kann an unterschiedlichen Stellen erforderlich werden, insbesondere vor einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), da bei dieser –  je nach Fall – ein Alkohol-Abstinenznachweis oder ein Drogenscreening erwartet wird. Personen mit erhöhten Leberwerten können mit einem Alkohol-Abstinenznachweis belegen, dass diese nicht Folge eines bestehenden Alkoholmissbrauchs sind. Manchmal verlangen aber auch Arbeitgeber einen Abstinenznachweis, etwa nach Abmahnungen im Zusammenhang mit Alkoholkonsum oder Drogen.

Alkohol-Abstinenznachweis oder Drogenscreening: Einfach und schnell

Beim Medizinisch-Psychologischen Institut (MPI) von TÜV NORD können Sie an über 50 Standorten bundesweit und zeitnah einen Alkohol-Abstinenznachweis oder ein Drogenscreening machen. Entscheidend ist dabei, über welchen Zeitraum Sie einen Beleg benötigen. Möglich sind ein halbjähriger Drogen- oder Alkohol-Abstinenznachweis mit 4 kurzfristig von uns bestimmten Terminen, an denen Sie zur Urin- oder Haarabgabe zu uns kommen, oder ein einjähriger Abstinenznachweis mit 6 Untersuchungsterminen.

Drogenscreening oder Alkohol-Abstinenznachweis per Urinscreening oder Haaranalyse

Für den Nachweis der Abstinenz von Alkohol werden Urin oder Haar auf Ethylglucuronid (EtG) untersucht. EtG ist ein Alkohol-Abbauprodukt und demnach nur dann nachweisbar, wenn der Betreffende auch Alkohol zu sich genommen hat.

Sofern ausreichend lange Haare zur Verfügung stehen, kann statt Urinscreening auch eine Haaranalyse gemacht werden. Diese ist dann ein ebenso akzeptierter Alkohol-Abstinenznachweis wie das Urinscreening. Allerdings können im Rahmen der Haaranalyse auf EtG maximal drei Zentimeter lange kopfnahe Haarsegmente untersucht werden. Für den Nachweis einer einjährigen Alkoholabstinenz sind daher 4 Haaranalysen notwendig und der Aufwand ähnelt insofern dem Urinscreening.

Dieselben Möglichkeiten bestehen beim Drogenscreening, d.h. der Nachweis der Drogenfreiheit wird auch hier durch die Abwesenheit von bestimmten Stoffen im Haar oder im Urin erbracht. Anders als bei Haaranalysen auf Alkohol besteht bei einer Haaranalyse auf Drogen zurzeit noch keine Begrenzung hinsichtlich der Länge der Haarsegmente.

Waren alle Untersuchungen ohne Befund, erhalten Sie am Ende des gewählten Zeitraums eine Bescheinigung von uns, mit der Sie Ihre Drogen- oder Alkohol-Abstinenz belegen können – natürlich auch und gerade bei einer MPU.  

Termine und Kontakt

Wenn Sie einen Alkohol-Abstinenznachweis oder ein Drogenscreening benötigen und einen Termin vereinbaren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Gerne beantworten wir auch Ihre weiteren Fragen.


http://www.tuev-nord.de/de/abstinenznachweis-1897.htm
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