Alkoholtester
Alkoholtester in Frankreich
Seit dem 01.07.2012 besteht in Frankreich die Pflicht zur Mitnahme eines Alkoholtesters. Hintergrund ist die hohe Anzahl an Verkehrsunfällen, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist – jeder dritte tödliche Verkehrsunfall ist dem Alkohol am Steuer geschuldet.
Betroffene Fahrzeuge:
Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, Motorräder und Mietfahrzeuge, die nach oder durch Frankreich fahren. Die Regelung gilt auch für Mietfahrzeuge.
Ausnahmen:
- Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Fahrzeuge mit fest eingebautem Alcolock-System
Zugelassene Alkoholtester:
Einwegtests auf chemischer Basis, die Norm entsprechen und elektronische Atemalkoholmessge-räte.
Die Einwegtests müssen die Referenznorm NF X 20-702 der französischen Normungsorganisation AFNOR erfüllen. In den meisten Fällen ist dies anhand der Buchstaben „NF“ auf dem Tester erkennbar. Bei den einfachen Testgeräten ist darauf zu achten, dass das Haltbarkeitsdatum nicht abgelaufen ist.
Einwegtests bestehen im Regelfall aus einem aufzublasenden Kunststoffbeutel und einem Messröhrchen, in welches diese Luft dann anschließend abgelassen wird. Die Verfärbung zeigt dann den Alkolisierungsgrad an.
Nutzung:
Es besteht keine Pflicht zur Nutzung des Alkoltests vor Fahrtantritt. Es ist jedoch darauf zu achten, dass im Falle einer Verkehrskontrolle mindestens ein unbenutzter Einwegtest vorgezeigt werden kann.
Bußgelder:
Wird ein Kraftfahrzeug kontrolliert, welches keinen Alkoholtester vorweisen kann, so wird vor Ort ein Bußgeld von 11 Euro fällig. Der Fahrer muss dann innerhalb von 5 Tagen einen unbenutzten Alkoholtest bei der Polizei vorweisen, andernfalls wird ein zusätzliches Bußgeld von 90 Euro erhoben.
Die Bußgeldregelung wird voraussichtlich ab dem 01.11.2012 umgesetzt. Bis dahin wird von der Polizei lediglich eine Ermahnung ausgesprochen.
Bezugsquellen:
Einwegtester sind in Frankreich für 2 bis 5 Euro an Tankstellen, in Apotheken und vielen Supermärkten erhältlich. In Deutschland sind die einfachen Alkoholtester voraussichtlich ab Herbst verfügbar.
Gesetzeslage:
In Frankreich gilt (wie in Deutschland) die 0,5 Promille-Grenze. Bei einem Verstoß muss mit hohen Strafen gerechnet werden. Ebenfalls gilt ein striktes Handyverbot hinter dem Lenkrad. Bitte denken Sie auch daran, eine reflektierende Warnweste, ein Warndreieck und einen Verbandkasten im Fahrzeug zu haben.
Weitere Tipps für die Fahrt in den Urlaub finden Sie unter auch bei unseren Tipps zur Urlaubsreise.
