MPU-Nachbereitungskurse

Kurs nach MPU

§70 (FeV) Kurs: Der Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung

Wenn das Ergebnis Ihrer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) eine Kursempfehlung ist und die Fahrerlaubnisbehörde dem Gutachten folgt, bekommen Sie Ihren Führerschein zurück, sobald Sie an einem sogenannten §70 Kurs gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) teilgenommen haben.


Warum Kurs nach MPU?

Einen §70 (FeV) Kurs, in der genauen Bezeichnung Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung genannt, erlegt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde immer dann auf, wenn der MPU-Gutachter bei Ihnen noch Nachschulungsbedarf festgestellt hat. Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Kurs nach MPU erhalten Sie Ihren Führerschein zurück.

Wichtig: Den §70 (FeV) Kurs können Sie nicht in der Fahrschule absolvieren. Nord-Kurs ist als eine von der BAST (Bundesanstalt für Straßenwesen) akkreditierte Stelle zur Durchführung berechtigt.


§70 (FeV) Kurs beim Experten

Nord-Kurs ist bereits seit dem Jahr 2000 für den §70 (FeV) Kurs akkreditiert und von den Fahrerlaubnisbehörden anerkannt. Sie profitieren von schnellen Kursterminen an über 40 Standorten bundesweit, einer vertraulichen Atmosphäre und höchster Seriosität.

Beim Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung unterscheiden wir zwei Modelle - je nachdem ob Sie wegen Alkohol oder Drogen aufgefallen sind:
Bei einem Alkohol-Hintergrund melden Sie sich bitte für unseren §70 (FeV) Kurs Modell LEER an.
Bei einem Drogen-Hintergrund bieten wir Ihnen unseren §70 (FeV) Kurs Modell SPEED-02.


Tipp zum Kurs nach MPU

Ein Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung ist ausschließlich für Teilnehmer geeignet, die bereits in einer MPU ein negatives Ergebnis mit Nachschulungsempfehlung erhalten haben. Der §70 (FeV) Kurs wird Ihnen auferlegt.

Wenn Sie sich stattdessen bereits frühzeitig mit dem Thema Alkohol oder Drogen auf eine MPU vorbereiten und so ein positives MPU-Ergebnis ohne Nachschulungsempfehlung erreichen möchten, empfehlen wir unser Programm avanti.

Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an (kostenlos): 0800 8 883 883.


http://www.tuev-nord.de/de/paragraph-70-fev-kurs-1876.htm
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