Sperrfristverkürzung Führerschein

SPERRFRISTVERKÜRZUNG

Verkürzen Sie Ihre Führerschein-Sperrfrist aktiv

Je nach Verkehrsverstoß kann das zuständige Gericht die Fahrerlaubnis entziehen und eine Führerschein-Sperrfrist aussprechen, die in der Regel zwischen 9 und 11 Monaten beträgt. 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist können Sie dann bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine Neuerteilung des Führerscheins beantragen.


Sperrfristverkürzung mit avanti

Eine Führerschein-Sperrfrist ist besonders dann sehr ärgerlich, wenn sie einen langen Zeitraum umfasst oder man beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist. In solchen Fällen sollten Sie  versuchen, möglichst schnell eine Sperrfristverkürzung zu bewirken.

An vielen Gerichten ist eine Sperrfristverkürzung möglich, wenn geeignete Schulungsmaßnahmen nachgewiesen werden (und zwar nicht nur beim Vergehen einer erstmaligen Alkoholfahrt mit weniger als 1,6 Promille). Mit avanti bietet Nord-Kurs eine gezielte und zeitlich überschaubare Schulung an, die Strategien zur langfristigen Sicherung der Fahrerlaubnis vermittelt. Zugleich trägt die Maßnahme zur Sperrfristverkürzung bei, d.h. Sie können Ihre Führerschein-Sperrfrist durch eine Teilnahme an avanti um bis zu 3 Monate verkürzen.


Bei Sperrfrist des Führerscheins: Schnell Sperrfristverkürzung beantragen

Wenn eine Führerschein-Sperrfrist gegen Sie ausgesprochen wurde, sollten Sie so früh wie möglich mit Ihrem Anwalt, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht über die Sperrfristverkürzung sprechen. Die Möglichkeit zur Sperrfristverkürzung wird dann geprüft (dieser Vorgang kann einige Zeit in Anspruch nehmen).

Wenn Sie die Sperrfrist Ihrer Fahrerlaubnis mit Hilfe von Nord-Kurs verkürzen wollen, empfehlen wir Ihnen, zunächst einen Termin zur Führerscheinberatung  mit uns zu vereinbaren. Durch dieses Klärungsgespräch wird Ihnen im Anschluss die zielführendste avanti-Maßnahme zur Sperrfristverkürzung für Ihre persönliche Situation empfohlen. Gleichzeitig können Sie hier auch erfahren, ob Ihnen die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wiedererteilt werden kann.


Sperrfristverkürzung – Anmeldung und Kontakt

Wenn Sie weitere Fragen zur Abkürzung der Führerschein-Sperrfrist haben oder einen Termin für eine Führerscheinberatung bzw. avanti-Maßnahme vereinbaren möchten, kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.


http://www.tuev-nord.de/de/sperrfristverkuerzung-1915.htm
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