Umsetzung der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG
Qualitätssicherung und Produktzertifizierung
Hersteller von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge sind verpflichtet, mit einer benannten Stelle wie TÜV NORD CERT zusammenzuarbeiten, um ihre Produkte rechtskonform auf dem Europäischen Markt zu verkaufen. Wir unterstützen Hersteller auf dem Weg zur Konformitätserklärung, die Voraussetzung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung ist, sowie Importeure, Händler und Montagefirmen, die Aufzüge bzw. deren Sicherheitsbauteile in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen.
Doppelter Vorteil
Im Einzelnen umfasst unser Dienstleistungsspektrum:
- Prüfungen gemäß den Anforderungen der Aufzugsrichtlinie
- Die Erstellung von EG-Baumusterprüfbescheinigungen für die in der Aufzugsrichtlinie genannten Sicherheitsbauteile
- Die Zertifizierung der Qualitätssicherung für diese Sicherheitsbauteile
Damit bietet TÜV NORD CERT die Anerkennung der Qualitätssicherung und die Produktzertifizierung aus einer Hand.
Europaweiter Marktzugang
Grundlage der Prüfungen ist die Richtlinie „Aufzüge” 95/16/EG, die im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in deutsches Recht umgesetzt wurde. Für Sicherheitsbauteile existieren zwei Normen: DIN EN 81-1 für elektrisch betriebene Aufzüge sowie DIN EN 81-2 für hydraulisch betriebene Aufzüge. Mit den entsprechenden Prüfungen schafft TÜV NORD CERT die Voraussetzungen für ein rechtssicheres Inverkehrbringen der sicherheitsrelevanten Komponenten in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
