Teilnahme am Bildungsgutschein-System
Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach AZWV
Um Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte so zu fördern, dass sie wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen oder ihren Arbeitsplatz sichern können, sieht das Sozialgesetzbuch berufliche Weiterbildungen vor. Den Träger dieser Maßnahmen können die Betroffenen mit so genannten Bildungsgutscheinen selber wählen. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Zulassung nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) vorliegt. Dafür sind eine Auditierung des Qualitätsmanagementsystems des Trägers und eine Prüfung der Maßnahmen-Konzeption erforderlich. TÜV NORD CERT bietet Bildungsträgern für berufliche Weiterbildung diese Zertifizierung, damit sie am Bildungsgutschein-System teilnehmen können.
Erste Information zur Instrumentenreform.
Bewährtes Qualitätsmanagement
Für eine erfolgreiche Zertifizierung muss der jeweilige Bildungsträger ein Qualitätsmanagementsystem nach einem anerkannten Modell einführen und aufrecht erhalten; TÜV NORD CERT empfiehlt hier die bewährte Norm DIN EN ISO 9001. Dieses System muss insbesondere die Aspekte Entwicklung, Vertrieb, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Bildungsmaßnahmen umfassen sowie die Einzelanforderungen aus der AZWV berücksichtigen. Die zuzulassenden Bildungsmaßnahmen sind in einem Konzept zu beschreiben.
Detailliertes Vorgespräch
Die Zertifizierung beinhaltet Bewertung des Qualitätsmanagementsystems. Dazu kommen eine Besichtigung der Infrastruktur, Hospitation im Unterricht und Bewertung der Kompetenz des Lehrpersonals. Bei der Prüfung der Maßnahmenkonzeption liegt der Schwerpunkt auf der Bewertung der Inhalte, der Methoden, der Dauer und der Kosten. Um die grundsätzliche Zertifizierungsfähigkeit vor der Abgabe eines Angebots zu beurteilen, bietet TÜV NORD CERT ein kostenloses, detailliertes Vorgespräch. Nach erfolgreichem Audit wird das TÜV Prüfzeichen „AZWV-System/Träger“ verliehen.

