GOST-R
Export ohne Hindernisse
Noch immer ergeben sich für Firmen, die Maschinen und Anlagen nach Russland exportieren möchten, diverse bürokratische Hürden und Hindernisse. TÜV NORD CERT hat die Erfahrung und das Know-how, um Exporteure durch ein breites Spektrum von Dienstleistungen zu unterstützen.
So sind bei der Ausfuhr von Maschinen, Anlagen und anderen Produkten nach Russland mitunter gleich mehrere russische Gesetze zu beachten. Dazu gehören das Gesetz zur Zertifizierung von Gütern und Dienstleistungen und das russische Verbraucherschutzgesetz. Danach ist für die Einfuhr von Maschinen nach Russland in vielen Fällen ein sogenanntes GOST-R Konformitätszertifikat (außerhalb Russlands oft irrtümlicherweise auch „Ghost-R Zertifikat“ genannt), Pflichtdeklarationen und seit Oktober 2010 sogenannte TR-Zertifikate (Technische Regelments für Maschinen und Elektroanlagen - russische Pendants zu den EG-Richtlinien) erforderlich, welche die alten GOST-R Zertifikate für Maschinen und Elektroartikel ersetzen. Als Qualitätsnachweis, Vertrauensbeweis oder für Marketingzwecke dienen sog. freiwillige GOST-R Zertifikate. Im Einzelfall können wir für Sie ermitteln, welche Zertifikate für Ihre Produkte jeweils zutreffen.
Ausführendes Organ dieser Gesetze ist das Bundesamt für technische Regulierung und Metrologie (früher Gosstandart). Für die Beantragung eines GOST-R oder TR-Zertifikates wird eine Reihe von Dokumenten benötigt. Die gemäß den entsprechenden EG-Richtlinien durchgeführten Prüfungen für die CE-Kennzeichnung sowie die EG-Konformitäts- bzw. –Herstellererklärungen sollten in jedem Fall nachgewiesen werden. Das Vorhandensein eines QM-Systems (z. B. DIN EN ISO 9001) kann die Durchführung der russischen Zertifizierungsverfahren vereinfachen und beschleunigen.
TÜV NORD CERT bietet alle für das CE-Zeichen erforderlichen Prüfungen an. Auf dieser Grundlage sowie weiterer Dokumente können Sie das für die Einfuhr nach Russland erforderliche GOST-R Zertifikat bei uns beantragen. Welche Dokumente ggf. noch einzureichen sind, entnehmen Sie bitte den im Download-Bereich verfügbaren Checklisten. Darüber hinaus sind wegen spezieller Anforderungen, die aus der russischen Gesetzgebung resultieren, für bestimmte Produkte weitere Zertifikate und Genehmigungen erforderlich. Bei der Beschaffung dieser Unterlagen ist TÜV NORD CERT ebenfalls behilflich – etwa bei folgenden Dokumenten:
- Hygienezertifikate der Bundesbehörde zum Schutz der Verbraucher (früher Sanepidemnadzor) haben an Bedeutung verloren, da die grundlegende hygienische Unbedenklichkeit mit den GOST-R bzw. mit den TR-Zertifikaten abgedeckt werden soll. Erforderlich sind nur noch in speziellen Fällen sogenannte Hygiene-Registrierungen z. B. für Schwimmbäder, Trinkwasseranlagen, Spielzeug, Lebensmittel, Kosmetika usw. Dagegen benötigen z. B. Kühlschränke und Anlagen zur Herstellung von Lebensmitteln kein Hygienezertifikat mehr. Im Zweifelsfall ermitteln wir für Ihre Produkte die diesbezüglichen Anforderungen.
- Spezielle Genehmigungen der Föderalen Industrie-Überwachungsbehörde Rostechnadzor (RTN) (früher Gosgortechnadzor - GGTN) z. B. für Druckbehälter, Kesselanlagen, Hebezeuge.
- Brandschutzzertifikate des russischen Innenministeriums. Erforderlich sind diese Zertifikate u. a. für Kühlschränke, Heizgeräte sowie elektrische Anlagen und Geräte.
- Wenn vorgesehen ist, Maschinen und Anlagen nur als einmalige Lieferung zu exportieren, kann auf der Basis des Liefervertrages ein GOST-R oder TR-Zertifikat bei TÜV NORD CERT beantragt und innerhalb von 2 - 4 Wochen beschafft werden.
Prinzipiell ähnliche Zertifikate, Zulassungen und Zertifizierungsverfahren (z. B. GOST-K, UkrSEPRO) wie für die Russische Föderation sind auch für einige andere GUS-Länder erforderlich. Hier sind Einzelfallprüfungen der Zertifizierungsanfragen erforderlich.
Zertifizierungsanfrage
Füllen Sie Ihre Zertifizierungsanfrage online aus. Auf alle Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Informationen zu weiteren praktischen Aspekten des Russland-Geschäfts finden Sie unter www.mannheim.ihk.de/russland.
