Neue Dienstleistungsrichtlinie

Zertifizierung von Dienstleistungen für Unternehmen und Verbraucher

Dienstleistern gehört die Zukunft - und im vereinten Europa können sie sich neue, attraktive Märkte erschließen. Die Beseitigung bürokratischer Hindernisse und eine Erleichterung grenzüberschreitender Dienstleistungen, kurz: die Förderung und Vollendung des Binnenmarktes für Dienstleistungen in der Europäischen Union ist das Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG, die bis Ende 2009 umgesetzt sein soll. Unternehmen, die unter diese Richtlinie fallen, können nun mit einem Zertifikat von TÜV NORD die Qualität ihrer Leistungen dokumentieren.

Denn auch eine Verbesserung des Wettbewerbs, mehr Transparenz von Dienstleistungen und die Erhöhung der Qualität will die Richtlinie vorantreiben. Unternehmen, die ihre Dienstleistungen von unabhängiger Stelle zertifizieren lassen und dies mit dem international renommierten Qualitätszeichen nach außen darstellen, grenzen sich von Konkurrenten ab und heben sich aus der Masse hervor - eine bessere Ausgangssituation im grenzüberschreitenden Wettbewerb ist das Ergebnis.

Der Weg zur erfolgreichen Zertifizierung

Eine Zertifizierung durch TÜV NORD richtet sich unter anderem an Unternehmen aus den Branchen Werbung, Anlagenverwaltung, Immobilienwesen, Baugewerbe einschließlich Architekten sowie Messeveranstalter, Autovermieter, Sportzentren und Freizeitparks. Die jeweilige Dienstleistung muss beschrieben und messbar sein; gegebenenfalls hilft TÜV NORD CERT, die Dienstleistung in ein Prüfprogramm umzusetzen. Der Weg zum Zertifikat führt über einen Fragebogen, der zusammen mit weiteren Informationen über die Dienstleistung den Experten von TÜV NORD CERT vorgelegt wird. Nach Auswertung und Dokumentation sowie der Entscheidung, ob eine weitere Prüfung vor Ort notwendig ist, folgt die eigentliche Auditierung mit anschließender Zertifizierung. Das Zertifikat kann vor Ort übergeben werden.


http://www.tuev-nord.de/de/Neue_Dienstleistungsrichtlinie_1056.htm
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