Maschinenrichtlinie
Umsetzung der europäischen Maschinenrichtlinie
Die Europäische Union verlangt für Maschinen, die innerhalb ihrer Grenzen in Verkehr gebracht werden sollen, die Erfüllung einheitlicher Sicherheitsanforderungen zum Schutz von Verbrauchern und Arbeitnehmern. Gewissheit über die Erfüllung der Sicherheitsvorgaben erhalten Hersteller von Maschinen, Anlagen, Sicherheitsbauteilen und Automatisierungstechnik mit einer Prüfung durch TÜV NORD CERT.
1. Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Sicherheitsbauteilen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als Notifizierte Stelle (EG-Baumuster, GS-Zeichen, TÜV Baumuster) von
• Hebebühnen für Fahrzeuge
• Maschinen zum Heben von Personen und Gütern mit Absturzhöhe von über 3 m
• Hubarbeitsbühnen
• Fassadenaufzüge / Mastkletterbühnen
• Veranstaltungstechnik (Traversen, Wellenbrecher, Bühnenpodeste)
• Toren und Torantrieben
• Kraftbetätigte Türe
• Sicherheitsschaltleisten
2. Support und Coaching für das richtlinienkonforme auf dem Markt Bereitstellen (Inverkehrbringen) von Maschinen
• Moderation der Risikobeurteilung
• Compliance Check zur Richtlinienkonformität und CE-Kennzeichnung
3. Beschaffung von GOST-R Zertifikaten für Russland
• Vermittlungsgeschäft
