Änderungen und Neuerungen für Autofahrende

Das neue Jahr wird viele Veränderungen mit sich bringen – auch für Autofahrende.

Besitzer von SUVs und Sportwagen müssen aufgrund der Kfz-Steuerreform mit CO2-Zielrichtung künftig tiefer in die Tasche greifen. Das gilt auch für manche Kfz-Versicherte, da die Versicherer die Typklassen für den Schadensfall überarbeitet haben.

Arbeitnehmende dürfen sich auf eine erhöhte Pendlerpauschale freuen, allerdings mit Einschränkung.

Hier ein Überblick über Neuerungen für Autofahrende in 2021.

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CO2-Preis: Autofahrende müssen mit höheren Spritpreisen rechnen

Ab 2021 wird eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt. Damit werden Sprit, Heizöl und Gas teurer.

Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, bezahlen ab diesem Jahr einen CO2-Preis. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den diese Brennstoffe verursachen, Emissionsrechte zu erwerben. Der neue CO2-Preis wird den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen verteuern. 

Autofahrende müssen damit rechnen, dass der Preis für Diesel und Benzin um etwa sieben bis acht Cent pro Liter steigen wird.

Spritsparen ist eine Frage des (Fahr-) Stils und der richtigen Einstellung! Die Nr. 1: Das Auto stehen lassen. Kurzstrecken legen Sie am besten zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurück. Das ist gesund und spart enorm; denn am meisten Sprit verbraucht Ihr Motor, wenn er kalt ist.

TÜV NORD-Tipp

Neue Typklassen der Kfz-Versicherung

Für viele Autos ändert sich 2021 die Einstufung in die Typklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, werden rund 6,1 Millionen Versicherte (15 Prozent) in eine höhere Klasse eingestuft, rund 4,6 Millionen Versicherte (11 Prozent) werden niedriger eingestuft.

Die Typklasse berechnet sich nach Schäden und Reparaturkosten, die ein Automodell verursacht. Sind diese nur gering, wird das Auto in eine niedrigere Klasse eingestuft. Sind die Schäden hoch oder häufig und müssen die Versicherungen viel zahlen, wird das Automodell hochgestuft. Eine Erklärung der Typklassen finden Sie in diesem Video vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Neue Typklassen bei Kfz-Versicherungen Neue Typklassen bei Kfz-Versicherungen Neue Typklassen bei Kfz-Versicherungen Neue Typklassen bei Kfz-Versicherungen

 

 

HU-Plakette HU-Plakette HU-Plakette HU-Plakette

Die Farbe der HU-Plakette

Bei der Farbe der HU-Plakette steht in diesem Jahr rosa statt gelb an. Wer 2021 mit gelber Plakette unterwegs ist, muss in diesem Jahr zur Hauptuntersuchung und erhält nach bestandener Prüfung eine rosafarbene Plakette bis zum Jahr 2023. Also besser gleich mal auf´s Kennzeichen schauen und die HU-Fälligkeit überprüfen.

Mehrwertsteuer und Kaufprämie

Bis Ende 2020 galt in Deutschland der wegen des Coronavirus gesenkte Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent, der von den meisten Herstellern beim Autoverkauf weitergegeben wurde. In 2021 erhöhen sich die Preise für Neu- und Gebrauchtwagen wieder, da die Mehrwertsteuer wieder auf das gewohnte Niveau von 19 Prozent angehoben wird.

Der Staat hat die erhöhte Kaufprämie für elektrisch betriebene Fahrzeuge über 2021 hinaus bis 2025 verlängert. Dadurch können Käufer von E-Autos und Plug-in-Hybridmodellen bis zu diesem Zeitpunkt mit einem Zuschuss von bis zu 9000 Euro rechnen.

Mehrwertsteuer und Kaufprämie Mehrwertsteuer und Kaufprämie Mehrwertsteuer und Kaufprämie Mehrwertsteuer und Kaufprämie

E-Autos sind vor allem eine Alternative für Autofahrende, die relativ viel Kurzstrecke fahren und über eine Lademöglichkeit verfügen – idealerweise eine eigene Garage mit Wallbox oder zumindest eine Ladestation um die Ecke. Auch mit Prämie sind Elektroautos derzeit noch meist teurer als vergleichbare konventionell angetriebene Modelle. Aber: Sollten die Spritpreise wieder deutlich anziehen, könnte sich der höhere Anschaffungspreis im Laufe eines Autolebens schneller amortisieren.

TÜV NORD-Tipp
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Höhere Pendlerpauschale

In diesem Jahr erhöht sich die Pendlerpauschale für Arbeitnehmende – allerdings erst ab dem 21. gefahrenen Kilometer. Dann können in der Einkommensteuererklärung 35 Cent pro Kilometer als Werbungskosten abgesetzt werden, bis 20 Kilometern bleibt es bei 30 Cent.

Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 können dann sogar 38 statt 35 Cent geltend gemacht werden. Zudem können Personen, die keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen, ab 2021 eine Mobilitätsprämie beantragen, um entsprechende Steuervorteile zu genießen. Diese beträgt 4,9 Cent und gilt ebenfalls ab dem 21. Kilometer.

Wer nur bis zu 20 Kilometer zur Arbeit fährt, erhält die Prämie nicht. Alles gilt nur für den einmaligen Weg, also nicht für Hin- UND Rückfahrt.

Erhöhung der Kfz-Steuer

Zum 1.1.2021 erhöht sich die Kfz-Steuer im Zuge des Klimapaketes. Der CO2-Aufschlag wird dann bei der Kfz-Steuer für Neuwagen stärker gewichtet, um den Absatz verbrauchsarmer Pkw zu steigern und den Schadstoffausstoß zu senken. Die verschärfte Klimakomponente greift künftig ab einem Kohlendioxid-Ausstoß von 96 Gramm je Kilometer und ab 116 Gramm pro Kilometer soll die Kfz-Steuer stufenweise angehoben werden.

Durchschnittlich verteuert sich die Kfz-Steuer damit pro Jahr um 15,80 Euro. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von den Änderungen ausgenommen. 

Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert sich im Zuge dessen bis zum 31. Dezember 2025, eine erneute Verlängerung bis Ende 2030 ist möglich. 

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Optimierte Fahrererlaubnisprüfung Optimierte Fahrererlaubnisprüfung Optimierte Fahrererlaubnisprüfung Optimierte Fahrererlaubnisprüfung

Optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung

Zum 1. Januar 2021 trat die optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) in Kraft. Ein wesentlicher Bestandteil der OPFEP ist die Einführung des elektronischen Prüfprotokolls und ein schriftliches Feedback für Fahrschülerinnen und Fahrschüler.

Künftig erhalten alle Fahrerlaubnisbewerbende, unabhängig davon, ob sie die Prüfung bestanden haben oder nicht, eine aussagekräftige Leistungsrückmeldung zum festgestellten Fahrkompetenzniveau sowie darauf aufbauende Hinweise für das Weiterlernen nach der Prüfung, z.B. für die Zeit des Begleiteten Fahrens mit 17 oder auch für die Nachschulung in der Fahrschule bei nicht bestandener Prüfung.

Durch die kompetenzbezogene Bewertung der Fahrerlaubnisbewerbenden durch den/die Fahrerlaubnisprüfer-/ in vor der Prüfungsentscheidung, erhöht sich die Objektivität und Transparenz des Prüfungsverfahrens.

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