Den Mitarbeitenden steht ab dem 1. Dezember 2019 eine neue Erfassung ihrer Arbeitsunfähigkeitsmeldungen zur Verfügung: Mit Hilfe eines Workflows wird sowohl die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) als auch die Gesundmeldung elektronisch erfasst und verarbeitet.
Vorgehen
Der AU-Workflow ersetzt nicht die Krankmeldung an den benannten Ansprechpartner (z.B. Führungskraft).
Der Mitarbeitende hat zwei Möglichkeiten, seine AU einzureichen:
- Die AU wird als Anhang einer E-Mail an einen autorisierten Bearbeitenden (Erfasser) geschickt. Wer hier für Sie zuständig ist, können Sie – wie auch per Rundmail mitgeteilt – folgender Liste entnehmen.
- Die AU wird vom Mitarbeitenden über das zentrale Mitarbeiterportal EPM angelegt und hochgeladen.
Ausschließlich die benannten Erfasser und die Mitarbeitenden selbst können eine AU anlegen und bearbeiten.
Vorteile
Im Überblick:
- Mitarbeitenden bleibt der Gang zur Post während der Arbeitsunfähigkeit erspart
- Reduzierung von Papier und Portokosten
- Administrativer Aufwand wird reduziert
- Schnelle Informationsverarbeitung, denn die Krankmeldung liegt am ersten Tag der AU elektronisch vor (Wege- und Bearbeitungszeiten minimieren sich)
- Der Archivierungsaufwand fällt weg, da die AU-Bescheinigungen nach dem erfolgreichen Hochladen nicht aufbewahrt werden (Erfasser vernichtet Original bzw. Mitarbeitender sendet Original nicht per Post).