Gerichtsurteil zur Markennutzung

Zum Thema Markenrechte ging gerade ein neues Urteil durch die Presse. In diesem Fall hatte ein Zahnarzt mindestens ein Jahr lang mit einem TÜV NORD-Logo geworben, das ihm längst aberkannt worden war. Die Richter bewerteten das Verhalten als "strafbare Kennzeichenverletzung" und verurteilten den Zahnarzt zu einer Strafe von 40.000 Euro.  

Quelle: Hannoversche Allgemeine vom 16.06.2017