Wie im letzten Newsletter angekündigt, können die Mitarbeiter der TÜV NORD CERT seit Mitte Oktober das HRS Central Billing nutzen. Nach dem erfolgreichen Start nun noch ein kurzer Nachtrag: Bei der Abrechnung ist einigen Mitarbeitern aufgefallen, dass manche Hotels sogenannte „Business Packages“ abrechnen. Diese sorgten für Unklarheiten. Daher an dieser Stelle der offizielle Hinweis, dass die Business Packages inhaltlich und steuerlich in Ordnung sind und damit akzeptiert werden können.
Einige Hotel fassen unter „Business Packages“ mehrere Leistungen zusammen, die alle mit 19% zu versteuern sind – das können z.B. das Frühstück, aber auch Leistungen wie Parken, WLAN oder eine Flasche Wasser auf dem Zimmer sein. Grundsätzlich ändert die Bündelung der Leistungen in einem Paket nicht den Betrag der Gesamtrechnung, es wird dadurch also nicht teurer. Die Hotels erleichtern mit dieser Vorgehensweise die steuerliche Anforderung, alle Leistungen separat auf Einzelpositionsebene auszuweisen.
Beispiel: Buchung inkl. Frühstück für 100,00€ brutto. Die Rechnung (Leistungsnachweis/AirPlus Rechnung) weist aus:
Position Betrag Umsatzsteuer
Logis 80,00 € 7%
Business Package 20,00 € 19%
Summe 100,00 €