GLOBALG.A.P. - Zertifizierungspflicht auch für Händler
 

{if|defined(lastname)| {switch:salut :male :Sehr geehrter Herr {lastname}, :female :Sehr geehrte Frau {lastname}, :default:Sehr geehrte(r) {firstname} {lastname}, } |else| Sehr geehrte Damen und Herren,}

Voraussichtlich im Juni 2019 wird die Version 6 des GlobalG.A.P. CoC (Chain of Custody Standard) veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen betrifft die Auslobung des neuen GlobalG.A.P. Logos/Siegels sowie die Beauftragung externer Lagerdienstleister. An dieser Stelle möchten wir Ihnen die wesentlichen Änderungen schon vorab mitteilen.

Das neue GlobalG.A.P. Logo/Siegel darf nur Verwendung finden, wenn die zuliefernde Aquakultur 100% der Punkte im Sozialaudit des GlobalG.A.P. „GRASP“-Standards erreicht hat. Die Freigabe erfolgt jeweils durch GlobalG.A.P. Wir überprüfen im Audit lediglich, ob eine entsprechende Freigabe sowie ein gültiger Lizenzvertrag mit dem Standardeigner vorliegt. Der Antrag kann unter der E-Mail-Adresse customer_support@globalgap.org angefordert werden. Diese Regelung ist ab dem 01.07.2019 gültig.

Zu den Lagerdienstleistern liegen uns aktuell noch keine Informationen vor. Geplant ist, dass die Audits bei den geplanten Lagerdienstleistern in Zukunft risikoorientiert durchgeführt werden sollen.

Zudem möchten wir Sie informieren, dass laut Standard bei 10% aller Kunden unangekündigte Audits durchgeführt werden müssen. Die unangekündigten Audits erfolgen zusätzlich zu den Regelaudits und sind risikoorientiert durchzuführen.

 
Infos zu den Events im Bereich Lebensmittel hier!

Das neue Jahresprogramm 2019 zu den Events im Bereich Lebensmittel ist da. Alle Termine und Programminformationen finden Sie unter dem untenstehenden Link.

Zum Programm
 

 

 

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