{if|defined(lastname)| {switch:salut :male :Sehr geehrter Herr {lastname}, :female :Sehr geehrte Frau {lastname}, :default:Sehr geehrte(r) {firstname} {lastname}, } |else| Sehr geehrte Damen und Herren,}
Der MSC CoC Standard hat sich geändert und ist ab dem 28.09.2019 Grundlage für alle MCS-Audits. In der Email vom 27.05.2019 hatten wir Sie hierüber informiert. Nach der neuen Version des MSC-Rückverfolgbarkeits-Standards sind wir nun dazu verpflichtet eine Risikobewertung zu Ihrem Unternehmen durchzuführen. Diese Risikoeinstufung erfolgt einmalig und wird danach im Rahmen des Audits vor Ort regelmäßig auf Aktualität überprüft.
Die Risikobewertung muss gemäß dem Standardeigner zwingend vor dem 28.09.2019 erfolgen. Sie dient dazu festzustellen, ob zusätzlich zum MSC Audit ein arbeitsrechtliches Audit durchgeführt werden muss. Sollte nach Auswertung Ihres Fragebogens ein Labour Audit erforderlich sein, haben Sie bis zum 28.09.2020 Zeit, zusätzlich zum MSC/ASC Audit ein Labour Audit durchzuführen. Anerkannte externe Arbeitsrechtsprogramme sind: SA8000, BSCI oder SEDEX SMETA.
Wird die Umsetzungsfrist nicht eingehalten, würde dies zu einer Hauptabweichung führen. Dies möchten wir gerne verhindern und bitten Sie daher herzlich, den beigefügten Fragebogen zur Feststellung der Risikoklasse Ihres Unternehmens auszufüllen und unterschrieben im PDF-Format bis zum 01.09.2019 an die folgende E-Mail-Adresse zurückzusenden:
Lebensmittel-tncert@tuev-nord.de
Falls ein Standort oder ein Subunternehmer die MSC-Anforderungen in Bezug auf die externen Arbeitsrechtsprogramme, die MSC Third-Party Labour Audit Requirements, nicht erfüllt, müssen wir innerhalb von zwei Tagen informiert werden.
Für die Risikobewertung durch uns entsteht ein Mehraufwand von einmalig 160 EURO, der mit dem nächsten regulären Audit in Rechnung gestellt wird. Über Hintergründe und Vorgehensweise zu den möglichen arbeitsrechtlichen Audits finden Sie hier und unten im Downloadbereich einen Link zu den entsprechenden Dokumenten des MSC: MSC Third party Labour Audit Requirements – v1
Die Änderung des Prüfstandards hat Auswirkungen auf Ihren bestehenden Zertifizierungsvertrag. Zur Aufrechterhaltung Ihres Vertrages erhalten Sie in den nächsten Tagen ein separates Anschreiben mit einer Zusatzvereinbarung.
Mit freundlichen Grüßen,
Volker Ingwersen
TÜV NORD CERT GmbH
Fachleitung MSC/ ASC
|