Matrixzertifizierungen

Dürfen Matrixzertifizierung weiterhin durchgeführt werden? Diese Frage stellen sich aktuell viele unserer Kunden. Hintergrund ist die Amtliche Mitteilung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zur Unzulässigkeit von Matrixzertifizierungen vom 10.05.2019. An dieser Stelle die Entwarnung: TÜV NORD CERT bietet seinen Kunden auch weiterhin Matrixzertifizierungen an und hat die außerordentliche Begutachtung der DAkkS mit sehr gutem Ergebnis bestanden.

Unzulässigkeit von Matrixzertifizierungen

Hintergrund der Amtlichen Mitteilung der DAkkS waren sogenannte "Künstliche Matrix-Organisationen", bei denen Unterzertifikate für Verbundmitglieder ausgestellt wurden, obwohl die Anforderungen an die Zertifizierung von Mehrstandortorganisationen (IAF MD 1:2018) nicht erfüllt wurden. Die Unzulässigkeit bezog sich in der Regel auf die Nichteinhaltung der Anforderungen an

  • regulierte Berufsgruppen (Ärzte, Hebammen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Handwerksberufe etc.)
  • besondere Rechtsformen (Vereine, Innungen, Körperschaften öffentlichen Rechts, Behörden, Auslandgesellschaften etc.)
  • Konzernstrukturen (Top Management, Durchgriffsrecht [beherrschender Einfluss des Mutterunternehmens, Beteiligungen, Anteilsbesitz].

Zulässigkeit von Matrixzertifizierungen

Gemäß IAF MD 1:2018 umfasst eine zulässige Matrixzertifizierung eine Organisation mit einem einzigen Managementsystem, die eine festgelegte Zentrale hat, in der bestimmte Prozesse/Tätigkeiten geplant und kontrolliert werden, sowie eine Reihe von Standorten, an denen solche Prozesse/Tätigkeiten vollständig oder teilweise ausgeführt werden bzw. gegenüber den Kunden erbracht werden. Bei zulässigen Matrixzertifizierungen darf die Zertifizierungsstelle auch weiterhin bei der Auditplanung und Überwachung der Wirksamkeit des Managementsystems die Vor‐Ort Auditierung der Standorte anhand einer Stichprobe durchführen.

Umsetzung von MD 1 muss gewährleistet sein

Die DAkkS hat alle von ihr akkreditierten Zertifizierungsstellen für Managementsysteme in der Amtlichen Mitteilung darauf hingewiesen, dass die Anforderungen des verbindlichen Dokumentes IAF MD 1:2018 angewendet werden müssen. Um die Einhaltung der Anforderungen des MD 1:2018 sicherzustellen, führt die DAkkS bei allen deutschen akkreditierten Zertifizierungsstellen zurzeit außerordentliche Begutachtungen durch. 

Aktuelle Begutachtung durch die DAkkS

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) überprüft seit Ende 2018 in "außerordentlichen Begutachtungen" sämtliche deutsche Zertifizierungsstellen hinsichtlich der Anforderungen an die Zertifizierung von Managementsystemen in Organisationen mit mehreren Standorten (Matrix-Zertifizierungen).

Vom 12. bis 14. Februar 2020 fand in Essen eine außerordentliche Begutachtung der DAkkS zu Matrix-Zertifizierungen statt. Sie endete mit einem für die TÜV NORD CERT sehr guten Ergebnis. Die sehr gute Vorbereitung und die detaillierte Zusammenstellung der Verfahrensakten – wunschgemäß in ausgedruckter Form – hat sich für TÜV NORD CERT gelohnt: von den geprüften Matrix-Zertifizierungen wurde lediglich ein Verfahren von den Begutachtern als unzulässig eingestuft. Dies ist im Vergleich zum Ergebnis anderer Zertifizierungsstellen ein "Benchmark".

Die Begutachter hoben im Abschlussgespräch hervor, dass

  • die zur Verfügung gestellten Akten sehr gut vorbereitet waren und einen wesentlichen Beitrag zum positiven Abschluss der Begutachtung geleistet haben,
  • TN CERT die erforderlichen Maßnahmen zum größten Teil bereits vor der Begutachtung umgesetzt hat, um unzulässige Matrix-Zertifizierungen zu beenden und
  • TN CERT die Zertifizierung von Managementsystemen auf hohem Niveau durchführt.

Die Nacharbeit der Begutachtung und Abarbeitung der festgestellten Abweichungen wird dazu beitragen, die hohe Qualität der Zertifizierung von Managementsystemen aufrecht zu erhalten und zu verbessern.

Während der Begutachtung in Essen wurden nur deutsche Verfahren geprüft. In den anstehenden Begutachtungen im Ausland in 2020 werden die Begutachter der DAkkS viel Wert auf Matrix-Zertifizierungen legen und vor Ort schwerpunktmäßig diese Verfahren prüfen.

Kontakt:

Dr. Ortrun Janson-Mundel (ojanson-mundel@tuev-nord.de)
Stellvertretende Leiterin der Zertifizierungsstelle

Dr. Klaus Oberste Lehn (koberste-lehn@tuev-nord.de)
Leiter der Zertifizierungsstelle